Können auch EU Bürger oder Drittausländer eine Grenzerlaubnis erhalten?
Jeder EU – Bürger genießt ein zweckunabhängiges Einreise- und Aufenthaltsrecht. Daher kann EU–Bürgern unabhängig vom Wohnort – bei Vorliegen der Voraussetzungen – eine Grenzerlaubnis erteilt werden.
Auch Drittausländern (keine EU-Bürger) kann eine Grenzerlaubnis erteilt werden, wenn sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen und über die zur Einreise und den Aufenthalt im Nachbarland erforderlichen Grenzübertrittsdokumente verfügen.