Können auch EU Bürger oder Drittausländer eine Grenzerlaubnis erhalten?

Jeder EU – Bürger genießt ein zweckunabhängiges Einreise- und Aufenthaltsrecht. Daher kann EU–Bürgern unabhängig vom Wohnort – bei Vorliegen der Voraussetzungen – eine Grenzerlaubnis erteilt werden.

Auch Drittausländern (keine EU-Bürger) kann eine Grenzerlaubnis erteilt werden, wenn sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen und über die zur Einreise und den Aufenthalt im Nachbarland erforderlichen Grenzübertrittsdokumente verfügen.

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