Muss man sich bei der Aus- und Einreise bei den zuständigen Behörden ab-/anmelden?
Eine grenzpolizeiliche Meldepflicht bei Aus- und Einreisen von/ins Bundesgebiet besteht nicht. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde eine Kontrolle vorzunehmen. Mit einem Sportboot, aus einem Drittstaat einreisende Personen sollte eine angemessene Zeit (20 – 30 Min.) am Liegeplatz festmachen, um der Behörde eine Kontrolle zu ermöglichen.
Wenn keine Kontrolle stattfindet, kann der Hafen nach der o.a. Wartezeit verlassen werden. Zollrechtliche Bestimmungen sind zu beachten.