Werden bei der Ein- bzw. Ausreise Vermerke in den Grenzübertrittsdokumenten angebracht?

Nach einer erfolgten Ein-/Ausreise innerhalb der EU werden für EU-Bürger grenzpolizeilich keine Ein- und Ausreisestempel in den Grenzübertrittsdokumenten angebracht. Lediglich der „Nicht-EU-Bürger“ erhielte grundsätzlich bei der Ein-/Ausreise entsprechende Stempel in seinen Pass.

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