Verbotene Gegenstände bei Flugreisen

Stand: 29.01.2014

Angaben zu Gegenständen, Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen, die Fluggäste in Sicherheitsbereichen oder an Bord eines Luftfahrzeugs weder bei sich tragen noch im Hand- und aufgegebenen Gepäck mitführen dürfen, finden Sie im folgenden Text:
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (Auszug)

Demnach sind insbesondere folgende Gegenstände für Fluggäste und deren Handgepäck verboten:

a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind

b) Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken

c) spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können

d) Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können

e) stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können

f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden

Im aufgegebenen Gepäck sind folgende Gegenstände verboten:
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden.

Besondere Hinweise zur Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG) finden Sie im Bereich der Häufig gestellten Fragen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.

Die Liste verbotener Gegenstände basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit in Verbindung mit Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt sowie nationaler Ausnahmeregelungen.

 

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