Migrationslage: Bundespolizei führt vorübergehend Grenzkontrollen ein
Die Bundespolizei führt ab dem 13. September 2015, 17:30 Uhr, die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen auf Grundlage des Schengener Grenzkodexes wieder ein. Sie wird hierbei auf alle verfügbaren Einheiten und Dienststellen zurückgreifen und in enger Abstimmung mit der Bundeszollverwaltung und der Polizei des Freistaates Bayern agieren. Grundlage ist eine entsprechende Entscheidung des Bundesministers des Innern.
Der Schwerpunkt wird zunächst an der deutsch-österreichischen Grenze liegen. Dazu verlegt die Bundespolizei derzeit die verfügbaren Einheiten in den Grenzraum und hat flankierend Alarmmaßnahmen getroffen.
Ziel der Maßnahmen ist es, die mittlerweile unkontrollierbare und nicht mehr steuerbare Einreise von pass- und visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen zu begrenzen. Die Bundespolizei wird dazu intensive Kontrollmaßnahmen treffen.
Hierzu stehen wir in engem Kontakt zu den österreichischen Behörden und der Deutschen Bahn AG.
Wir haben uns darauf eingestellt, diese Maßnahme nach einer Phase des Aufwachsens über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten.
Diese wichtige Aufgabe fordert im Moment die gesamte Bundespolizei.
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, dazu: "Man kann darüber diskutieren, ob wir mehr Zuwanderung brauchen oder weniger oder welche; egal, für welche Variante wir uns entscheiden: Alle setzen eine Steuerung voraus."
Hintergrund: Die Grenzkontrollen können lageabhängig, d.h. örtlich und zeitlich flexibel, an den deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen vorgenommen werden. Den Schwerpunkt bildet aktuell die deutsch-österreichische Landgrenze. Reisende müssen daher mit entsprechenden Kontrollen rechnen. Reisende sind wie immer dazu verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihren Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Der Schengener Grenzkodex sieht die Möglichkeit von Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen nach Maßgabe der schengenrechtlichen Regularien des Schengener Grenzkodex in Konsultation mit der Europäischen Kommission und den Schengenpartnern ausdrücklich vor. |
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