Weihnachtszeit: Tipps zum Schutz gegen Taschendiebstahl

25.11.2024

In der Vorweihnachtszeit gehört er einfach dazu: Der Bummel über den Weihnachtsmarkt. Häufig ist es voll, es herrscht Gedränge, auch bei der An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Gedränge ist besonders bei Taschendieben beliebt, um in der Menge unbemerkt zuzuschlagen. Wer Vorkehrungen trifft und ein paar Tipps beachtet, kann sich schützen.

Taschendiebe sind oft professionelle, grenzüberschreitend agierende Täter, die in ganz Europa aktiv sind. Sie gehen zumeist in Teams von mehreren Tätern arbeitsteilig vor: Einer lenkt das Opfer ab, ein Zweiter greift zu, ein Dritter verschwindet mit der Beute in der Menge. Die Tricks der Taschendiebe sind äußerst umfangreich. Opfer werden mitunter im Gedränge angerempelt oder unter einem Vorwand abgelenkt, beispielsweise in dem ihre Kleidung versehentlich beschmutzt wird oder die Täter nach dem Weg fragen.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2023 in Deutschland insgesamt 109.314 Taschendiebstähle angezeigt. Dabei entstand ein Schaden von rund 38 Millionen Euro 1.
Die meisten Fälle von Taschendiebstahl bleiben unaufgeklärt (Aufklärungsquote 2023: 7 Prozent), da die Tat von den Opfern häufig nicht gleich bemerkt wird.

Wer die Tipps der Polizei beachtet, kann sich schützen:

  • Verwahren Sie Wertsachen in verschiedenen und verschlossen Innentaschen. Keinesfalls gehören Geldbörsen und Mobiltelefone in Außentaschen der Bekleidung.
  • Tragen Sie (Hand-)Taschen mit der verschließbaren Seite zum bzw. vor dem Körper.
  • Nehmen Sie nur so viel Geld und Zahlungskarten mit, wie unbedingt nötig.
  • Achten Sie besonders im Gedränge, etwa beim Einsteigen in die Bahn, auf Ihre Taschen und Wertsachen.
  • Vorsicht, wenn jemand nah an Sie herantritt oder Sie anrempelt. Bestehen Sie darauf, dass der für Fremde übliche Abstand eingehalten wird.

Wurde Ihnen eine Zahlungskarte gestohlen? Dann handeln Sie sofort!

  • Lassen Sie Ihre Karten unbedingt sofort sperren. Dies ist unter dem bundesweiten Sperrnotruf 116 116 für alle Girocards und die meisten Kreditkarten möglich.
  • Zeigen Sie den Diebstahl bei der Polizei an. Diese kann die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) veranlassen.
  • Prüfen Sie Ihre Kontobewegungen und melden Sie unbefugte Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zu den Tricks der Taschendiebe sowie Hinweise für den Fall, dass Sie Opfer eines Diebstahls geworden sind:

www.bundespolizei.de/taschendiebstahl


1 https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/bundesweite-polizeiliche-kriminalstatistik-pks/

© Bundespolizei 1999-2025. Alle Rechte vorbehalten.