Sicherer Umgang mit Silvesterfeuerwerk
09.12.2024
Immer zum Jahresende gelangt nicht zugelassenes Feuerwerk aus dem Ausland nach Deutschland. Die mitunter mangelhafte Verarbeitung und der unter Umständen darin verarbeitete Industriesprengstoff können beim Entzünden zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Auch durch den leichtfertigen Umgang mit legalem Silvesterfeuerwerk kommt es immer wieder zu schweren Unfällen mit schlimmen Folgen. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt.
Darauf sollten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten
Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene, technisch geprüfte und damit sichere Böller zu erhalten, sollten Sie diese ausschließlich in regulären Geschäften, zum Beispiel Supermärkten, erwerben. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer, die auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen.
Feuerwerkskörper aus dem Ausland sollten gemieden werden, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Aus gutem Grund: Ungeprüfte Böller können lebensgefährlich sein. Illegale Feuerwerkskörper sind immer wieder für schwere Verletzungen, wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verantwortlich.
Böller und Raketen: Was ist erlaubt?
Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden - und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2.
Ausnahmen gelten für Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1). Das sind zum Beispiel Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dieses darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und auch das ganze Jahr über.
Wer sich nicht an diese Gebote hält, macht sich strafbar. Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper aus dem Ausland verboten. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Kosten für eingeleitete Sicherungsmaßnahmen (etwa ein Feuerwehreinsatz) und eventuelle Folgeschäden werden in Rechnung gestellt.
Lebensgefährlich: selbstgebastelte Böller
Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selbst basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.
Die Tipps der Polizei zur sicheren Nutzung von Feuerwerkskörpern
- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
- Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall wieder anzünden, sondern sachgerecht entsorgen.
- Beachten Sie auch eventuell bestehende örtliche Verbote und Einschränkungen. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Silvesterfeuerwerk) ist unter anderem in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in Zügen verboten.
Diese und weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt „Silvesterfeuerwerk“, im Faltblatt „Pyrotechnik“ sowie auf www.bundespolizei.de/pyrotechnik.