Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover für den Hauptbahnhof Bremen

Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art sowie zum Mitführ- und Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) anlässlich der Silvesterfeierlichkeiten 2024/2025 bezieht.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs (siehe Skizze) einschließlich der Bahnsteige, ausschließlich der Passage Bürgerweide und ist auf die nachfolgenden Zeiträume begrenzt:

Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.

ab 25. November 2024 bis einschließlich 30. Dezember 2024 in der Zeit von:

Montag bis Donnerstag, täglich 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Freitag, 15:00 Uhr bis Montag, 02:00 Uhr

sowie

Montag, 30. Dezember 2024, 22:00 Uhr bis
Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr

Mitführ- und Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper)

Dienstag, 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr

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