Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe
Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegen sich seit Jahren auf hohem Niveau. Aufgrund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen – wie Messer, Reizgas oder Schlaggegenstände – hin.
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2024, 18:00 Uhr bis 1. Januar 2025, 06:00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Obstbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Die U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen untersagt. Dadurch sollen Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamtinnen und -beamte geschützt werden. Da es wiederholt zu strafrechtlich relevanten Ereignissen unter Anwendung gefährlicher Gegenständer kommt, ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können festgestellte Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt werden.
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