Allgemeinverfügungen für mehrere Bahnhöfe der Stadt München
Die Bundespolizeidirektion München hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art) in den Bahnhöfen München Hauptbahnhof, München Ostbahnhof, München Pasing sowie den S-Bahnhaltepunkten Hauptbahnhof Karlsplatz/Stachus sowie Marienplatz erlassen. Diese gilt ab dem 31. Dezember 2024 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025 12:00 Uhr.