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Datenschutzerklärung

Die Bundespolizeidirektionen und die Bundespolizeiakademie tragen als Behörden für die durch sie vorgenommene Datenverarbeitung die rechtliche Verantwortung. Dabei sind die jeweiligen Behördenleiterinnen und -leiter Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts.  

Bei Fragen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie sich auch an die entsprechende Behördenleitung oder deren behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.

Personenbezogene Daten

  • Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt – insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung – identifiziert werden kann.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

  • Die Bundespolizei verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihr obliegenden im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben personenbezogene Daten. Einzelheiten zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit polizeilicher Aufgabenwahrnehmung finden Sie unter dem Abschnitt  Bundesdatenschutzgesetz.

    Die Bundespolizei wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Damit sind eine Reihe von Verwaltungstätigkeiten verbunden, die nicht der polizeilichen Aufgaben zuzuordnen sind. Hierunter zählen unter anderem:

    • Bereitstellung von Informationen an Dritte oder an die Öffentlichkeit
    • Bearbeitung von allgemeinen Beschwerden, Anträgen oder Auskünften
    • Verfahren als zivilrechtliche Vertragspartei und als öffentlich-rechtliche Dienststelle
    • Nutzung für die Personalgewinnung und -verwaltung,
    • Beschaffung von Dienstleistungen oder Verbrauchsgütern
    • Bereitstellung von Ersatzpapieren
       

    Dieses Handeln steht in einem direkten Bezug zur öffentlichen Aufgabe und wird daher nach den gleichen Maßstäben beurteilt.

    Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung der Bundespolizei erforderlich sein sollte, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit der entsprechenden Rechtsvorschrift, aus der sich die rechtliche Verpflichtung ergibt, als Rechtsgrundlage.

    Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

    Sofern die Verarbeitung für die oben genannte Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Bundespolizei übertragen wurde, dient Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Rechtsgrundlage.

    Soweit wir für die Verarbeitung personenbezogener Daten Ihre Einwilligung einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO als Rechtsgrundlage.

  • Bei jedem Zugriff auf das Internetangebot der Bundespolizei und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet.

    Im Einzelnen werden über jeden Zugriff/Abruf folgende Daten gespeichert:

    • Datum und Uhrzeit des Abrufs (Zeitstempel), sowie die IP-Adresse des zugreifenden Gerätes oder Servers,
    • Anfragedetails und Zieladresse (Protokollversion, HTTP-Methode, Referrer, UserAgent-String),
    • Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge (angefragte URL inkl. Query-String, Größe in Byte) sowie
    • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war (HTTP Status Code).

    Die Bundespolizei ist auf der Grundlage von Art.-6 Abs.-1 lit.-c (DSGVO) in Verbindung mit §-3 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) in Verbindung mit §-8 BSIG in Verbindung mit dem Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyberangriffen zur Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur der Bundespolizei oder des Informationstechnikzentrums Bund sowie der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.

    Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot der Bundespolizei protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch die Bundespolizei nicht.

  • Beim Aufruf der Website werden vorübergehende Cookies (sogenannte Session-Cookies) zur technischen Diensterbringung verwendet. Es handelt sich dabei um kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt – eine Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Sie können keine anderen Daten speichern.
     

    Bei der Anzeige von Bannern kommen Cookies zum Einsatz, welche für die Zeit des Besuchs auf der Website gültig sind.

    Der Einsatz dieser Cookies ist nach § 25 Abs. 2 Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDDG) technisch notwendig und erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG in Verbindung mit § 3 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz). Er dient dem Zweck der bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den der Bundespolizei übertragenen Aufgaben.

    Die eingesetzten Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie die Sitzung beenden.

    Sie können sich mit jedem Internetbrowser anzeigen lassen, ob Cookies gesetzt werden und was sie enthalten. Detaillierte Informationen bieten die Internetauftritte der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik an.

    Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Das Speichern von Cookies kann jedoch deaktiviert oder der Browser so eingestellt werden, dass Cookies nur für die Dauer der jeweiligen Verbindung zum Internet gespeichert werden.

  • Auf Grundlage des auf Art.-6 Abs.-1 lit.-a DSGVO und §-25 Abs.-2 Ziff.-2 TTDSG wertet die Bundespolizei zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den von der Bundespolizei wahrzunehmenden Aufgaben, Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.

    Dies erfolgt mit dem Webanalysedienst „Matomo“ (ehemals „PIWIK“). 

    Werden Einzelseiten unserer Website aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

    • zwei Byte der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers (anonym)
    • die aufgerufene Website
    • die Webseite, von der der Nutzer auf die aufgerufene Website gelangt ist (Referrer)
    • die Unterseiten, die von der aufgerufenen Website aus aufgerufen werden
    • die Verweildauer auf der Website
    • die Häufigkeit des Aufrufs der Website

    Im Rahmen unserer Webanalyse werden keine Cookies auf dem Rechner der Benutzer gesetzt. Eine Nutzung der Daten erfolgt nur durch die Bundespolizei.

    Diese Daten werden auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeitet. 
    Ihrer Einwilligung können Sie jederzeit hier widersprechen: Scrollen Sie dazu bis zur Fußzeile, klicken Sie auf den Punkt “COOKIES” und ändern Sie Ihre Einstellungen. 
     

Kontaktaufnahme

Die Bundespolizei ermöglicht Ihnen die Kontaktaufnahme aus unterschiedlichen Anlässen zu der jeweiligen zuständigen Stelle oder Ihre Ansprechpersonen an. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten geschieht in Abhängigkeit des Anlasses und Kontaktweges (E-Mail, Kontaktformular, Brief oder Telefon (Hotline)).

  • Die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei per E-Mail ist über personengebundene dienstliche E-Mail-Adressen der Beschäftigten und diverse Funktionspostfächer sowie über die zentrale E-Mail-Adresse: möglich.

    Dabei werden Ihre E-Mail-Adresse sowie die in der E-Mail enthaltenen personenbezogenen Informationen (wie etwa Name, Vorname, Anschrift, Inhalt etc.) erhoben.

    Die an die zentrale Adresse gesandten und in der für die Nachrichtenverteilung zuständigen Organisationseinheit gespeicherten personenbezogenen Daten werden an die für die Bearbeitung zuständigen Stellen innerhalb der Bundespolizei (Organisationseinheiten des Bundespolizeipräsidiums oder der nachgeordneten Behörden und Dienststellen) weitergeleitet. Dort werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gemäß den Fristen der „Verfahrensregelungen zur Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in der Bundespolizei“ bis zu fünf Jahre gespeichert.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Art.-6 Abs.-1 lit.-e-DSGVO in Verbindung mit §-3-BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.

    Auf der Internetseite der Bundespolizei werden darüber hinaus E-Mail-Adressen von Dritten zu Fachthemen bereitgestellt. Diese Adressen enthalten nicht „polizei.bund.de“ nach dem „@“. Sofern Sie eine dieser Adressen zur Kontaktaufnahme verwenden, liegt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht im Verantwortungsbereich der Bundespolizei. Bei Fragen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch Dritte wenden Sie sich bitte an diese.

  • Die Übermittlung der Inhalte der Kontaktformulare der Bundespolizei erfolgt über eine verschlüsselte https-Verbindung.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei auf Grundlage von Art.-6 Abs.-1 lit.-e-DSGVO in Verbindung mit §-3-BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.

    Die Kontaktaufnahme ist Ihnen über mehrere Kontaktformulare möglich:

    Onlineformular „Frage stellen”

    Onlineformular „Hinweis geben”

    Onlineformular „Dank und Beschwerde”

    Onlineformular „Reiseanfrage”

    Onlineformular „Ersatzpapiere beantragen”

    Soweit Sie eines der Kontaktformulare zur Kommunikation verwenden, sind Ihre Pflichtangaben auf die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlichen Angaben beschränkt. Hierbei variieren die Pflichtangaben entsprechend dem Adressaten des von Ihnen genutzten Kontaktformulars und der jeweiligen Bearbeitungserfordernisse Ihres Anliegens. Ohne diese Daten kann Ihr per Kontaktformular übermitteltes Anliegen nicht bearbeitet werden. Weitere Angaben sind optional.

    Mit der Aktivierung der Checkbox „Einverständniserklärung“ und dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich mit der Übermittlung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, der IP-Adresse sowie der Informationen des User-Agent-Strings einverstanden. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, können Sie den Vorgang jederzeit abbrechen. Es erfolgt dann keine Versendung Ihrer Nachricht.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der mit dem Kontaktformular übermittelten Daten und des Inhalts zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt.

    Mit der Aktivierung der Checkbox „Einverständniserklärung“ und dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich mit der Übermittlung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, der IP-Adresse sowie der Informationen des User Agent-Strings einverstanden. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, können Sie den Vorgang jederzeit abbrechen. Es erfolgt dann keine Versendung Ihrer Nachricht.

    Die Bearbeitung Ihres Anliegens, welches Sie uns über das Kontaktformular mitgeteilt haben, sowie gegebenenfalls erforderliche interne Weiterleitungen, erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei. 

    Bitte beachten Sie:

    Es ist nicht möglich, über das Formular eine Strafanzeige zu erstatten. Hierzu wenden Sie sich bitte persönlich an eine Dienststelle der Bundespolizei oder der Landespolizei.
    Gegebenenfalls folgen Ihrem Hinweis polizeiliche Maßnahmen und Ermittlungen. Stellt sich dabei heraus, dass Sie bewusst unwahre Angaben gemacht haben, machen Sie sich eventuell selbst strafbar.

  • Sofern Sie an die Bundespolizei einen Brief schreiben, werden die von Ihnen übermittelten Daten (Name, Vorname, Anschrift) und die im Brief enthaltenen Informationen (von Ihnen übermittelte personenbezogenen Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der „Verfahrensregelungen zur Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in der Bundespolizei“ gespeichert.

  • Wenn Sie mit einem Beschäftigten telefonisch Kontakt aufnehmen, werden, soweit dies erforderlich ist, personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer sowie die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten) von Ihnen zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet.

    Soweit Sie mit dem Bürgerservice über die Telefonnummer 0800-6-888-000 Kontakt aufnehmen, werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten erfasst. Die Erfassung von personenbezogenen Daten erfolgt nur in den Fällen, in denen von Ihnen ein Rückruf oder eine schriftliche Mitteilung erbeten wird oder wenn Sie als Zeuge für polizeiliche oder strafprozessuale Maßnahmen in Frage kommen.

  • Die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei-Stiftung per E-Mail ist über möglich. Dabei werden Ihre E-Mail-Adresse sowie die in der E-Mail enthaltenen personenbezogenen Informationen (wie etwa Name, Vorname, Anschrift, Inhalt etc.) erhoben. Die übermittelten Daten werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens für 10 Jahre auf Grundlage von § 147 Abs. 3 Abgabenordnung gespeichert.

    Wenn Sie telefonisch Kontakt aufnehmen, werden, soweit dies erforderlich ist, personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer sowie die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten) von Ihnen verarbeitet.

    Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. E DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG.

Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten im Rahmen öffentlicher Zustellungen

  • Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
    Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch durch Veröffentlichung auf einer Website möglich. Einige Behörden und Dienststellen der Bundespolizei haben sich für eine Veröffentlichung auf dieser Website entschieden.

    Zum Zwecke der öffentlichen Zustellungen werden Name und Vorname sowie die letzte bekannte Anschrift der Person veröffentlicht, der ein amtliches Dokument zugestellt werden soll. Darüber hinaus werden das Datum des bekanntzugebenden Bescheids und das zugehörige Aktenzeichen veröffentlicht. Mit diesen Angaben kann der Betroffene gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter den betreffenden Bescheid in der erlassenden Dienststelle abholen oder einsehen.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen ist zum Zweck der Wahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabe der Bundespolizei erforderlich.

    Die personenbezogenen Daten werden auf der Website für drei Wochen veröffentlicht. 

    Sie können die vorzeitige Löschung der veröffentlichten Daten veranlassen, indem Sie den betreffenden Bescheid in der erlassenden Dienststelle abholen oder einsehen. Bestätigt diese Dienststelle die Zustellung des Bescheides, wird die öffentliche Zustellung umgehend von der Website gelöscht.

    Dies gilt auch, soweit die Bundespolizei eigene Kanäle in den sozialen Medien betreibt.

Social-Media-Präsenz

  • Wir unterhalten in verschiedenen sozialen Netzwerken öffentlich zugängliche Profile. Ihr Besuch dieser Profile setzt Datenverarbeitungsvorgänge in Gang. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick darüber, welche Ihrer personenbezogenen Daten von uns erhoben, genutzt und gespeichert werden, wenn Sie unsere Profile besuchen. Sie sind nicht verpflichtet, uns Ihre personenbezogenen Daten zu überlassen.

    Die Bundespolizei betreibt die folgenden Kanäle in den sozialen Medien:

    PlattformName des KanalsBetreiber
    WhatsappBundespolizei Bundespolizeipräsidium
    InstagramBundespolizei (bundespolizeikarriere)

    Bundespolizei am Flughafen Frankfurt am Main (bundespolizei_fra)

    Bundespolizei Berlin (bundespolizeiberlinbrandenburg)

    Bundespolizei in Baden-Württemberg (bundespolizei_bw)

    Bundespolizei Spezialkräfte (bundespolizeispezialkraefte)

    Bundespolizei Koblenz in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (bundespolizei_ko)

    Bundesbereitschaftspolizei (bundesbereitschaftspolizei)
    Bundespolizeipräsidium

    Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main 

    Bundespolizeidirektion Berlin

    Bundespolizeidirektion Stuttgart

    Bundespolizeidirektion 11

    Bundespolizeidirektion Koblenz


    Direktion Bundesbereitschaftspolizei
    X (ehem. Twitter)Bundespolizei im Norden (bpol_nord)

    Bundespolizei an der Küste (bpol_kueste)

    Bundespolizei Berlin (bpol_b)

    Bundespolizei Berlin Einsatz (bpol_b_einsatz)

    Bundespolizei in Mitteldeutschland (bpol_pir)

    Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen (bpol_nrw)

    Bundespolizei Flughafen Frankfurt am Main (bpol_air_fra)


    Bundespolizei Hessen / RLP / Saarland (bpol_koblenz)

    Bundespolizei Bayern (bpol_by)

    Bundespolizei in Baden-Württemberg (bpol_bw)

    Bundesbereitschaftspolizei (bpol_bepo)

    Bundespolizei Spezialkräfte (bpol_11)

    Bundespolizei Sport (bpol_sport)
    Bundespolizeidirektion Hannover

    Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt

    Bundespolizeidirektion Berlin

    Bundespolizeidirektion Berlin

    Bundespolizeidirektion Pirna

    Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

    Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main

    Bundespolizeidirektion Koblenz

    Bundespolizeidirektion München

    Bundespolizeidirektion Stuttgart

    Direktion Bundesbereitschaftspolizei

    Bundespolizeidirektion 11

    Bundespolizeiakademie
     
    YouTubeBundespolizei Karriere Bundespolizeipräsidium
    ThreadsBundespolizei Karriere Bundespolizeipräsidium
    FacebookBundespolizei in Baden-Württemberg (bpol_bw)

    Bundespolizei FRA


    Bundespolizei Karriere 
    Bundespolizeidirektion Stuttgart

    Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main

    Bundespolizeipräsidium


    Bei Ihrem Besuch unserer Profile werden Ihre personenbezogenen Daten nicht nur durch uns, sondern auch durch die Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks erhoben, genutzt und gespeichert. Dies geschieht auch dann, wenn Sie selbst kein Profil in dem jeweiligen sozialen Netzwerk haben. Die einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge und ihr Umfang unterscheiden sich je nach Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks und sie sind nicht zwingend für uns nachvollziehbar. Einzelheiten über die Erhebung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten sowie über Art, Umfang und Zweck ihrer Verwendung durch den Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen des jeweiligen Betreibers:

    • Die Datenschutzerklärung für das soziale Netzwerk Facebook, das von Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland, betrieben wird, können Sie unter https://www.facebook.com/about/privacy/update?ref=old_policy einsehen;
    • die Datenschutzerklärung für das soziale Netzwerk Instagram, das von Meta Platforms Ireland Limited betrieben wird, können Sie unter https://help.instagram.com/155833707900388 einsehen;
    • die Datenschutzerklärung für das soziale Netzwerk YouTube, das von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, betrieben wird, können Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de einsehen;
    • die Datenschutzerklärung für das soziale Netzwerk X, das von der X Internet Unlimited Company, Attn: Data Protection Officer, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2, D02 AX07 IRLAND betrieben wird, können Sie unter https://x.com/de/privacy einsehen.
    • Die Datenschutzerklärung für das soziale Netzwerk WhatsApp, WhatsApp Ireland Limited, Attn: Privacy Policy, Merrion Road Dublin 4, D04 X2K5, Irland betrieben wird, können Sie unter https://www.whatsapp.com/legal/privacy-policy-eea?lang=de einsehen.
  • Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist

    Bundespolizeipräsidium
    Heinrich-Mann-Allee 103
    14473 Potsdam

    Telefon: 0331 97997-0
    Fax: 0331 97997-1010
    E-Mail:

    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten


    Wenn Sie unsere Profile in sozialen Netzwerken besuchen, verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten: Ihr von Ihnen im Netzwerk eingegebener und öffentlich einsehbarer Nutzername, Ihre Profilinformationen und die unter Ihrem Account veröffentlichten Inhalte werden insofern verarbeitet, als dass wir Ihren Post gegebenenfalls teilen, auf diesen antworten oder auf Ihren Account verweisen. Die von Ihnen frei beim Netzwerk veröffentlichten und verbreiteten Daten werden so von der Bundespolizei in ihr Angebot einbezogen und gegebenenfalls weiteren Nutzern der sozialen Netzwerke der Bundespolizei zugänglich gemacht.

    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten nach Interaktion mit den Inhalten der sozialen Netzwerke der Bundespolizei ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer der sozialen Netzwerke vorliegen.

    Zweck der Datenverarbeitung durch die Nutzung sozialer Netzwerke durch die Bundespolizei ist die bedarfsorientierte Bereitstellung von Informationen zu den der Bundespolizei übertragenen Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

    Sofern Sie unsere Profile in sozialen Netzwerken nutzen, um mit uns Kontakt aufzunehmen (beispielsweise durch die Erstellung eigener Beiträge oder, die Reaktion auf einen unserer Beiträge oder durch private Nachrichten an uns), werden die uns von Ihnen mitgeteilten Daten von uns ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet. Die Kontaktmöglichen der sozialen Netzwerke können sich möglicherweise unterscheiden.

    Wir speichern Ihre Kommentare als Teil des Beitrages und löschen nur sobald deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist oder Sie uns zu deren Löschung auffordern; im Falle gesetzlicher Aufbewahrungspflichten beschränken wir die Verarbeitung der gespeicherten Daten entsprechend.

    Im Rahmen der Nutzung der durch die Bundespolizei betriebenen sozialen Netzwerke findet eine darüber hinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder eine Weitergabe dieser Daten an Dritte nicht statt.

    Ihre Rechte als von der Datenverarbeitung betroffene Person
     

Speicherdauer

  • Die Speicherung erfolgt im Einklang mit der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwaltung von Schriftgut in Bundesministerien, die auch für die Speicherungsdauer elektronischer Daten herangezogen werden kann.

Ihre Rechte

  • Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

    Recht auf Auskunft, Art.-15-DSGVO
    Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in §-34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

    Recht auf Berichtigung, Art.-16-DSGVO
    Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

    Recht auf Löschung, Art.-17-DSGVO
    Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § -35-BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art.-18-DSGVO
    Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein.

    Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung, Art.-21-DSGVO
    Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit, für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist. Es gelten die in § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

    Recht auf Datenübertragbarkeit, Art.-20-DSGVO
    Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie gegebenenfalls an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

    Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art.-7 Abs.-3-DSGVO
    Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann der Betroffene diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs unberührt.

    Die vorgenannten Rechte können Sie unter den „Kontaktdaten des Verantwortlichen“ schriftlich geltend machen. Die zuständige Stelle richtet sich danach, wo die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stattfindet oder stattgefunden hat. Anfragen zu Ihren Rechten werden daher erforderlichenfalls innerhalb der Bundespolizei an die zuständige Stelle weitergeleitet.

    Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde,  der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zu. 

     und die Informationsfreiheit, zu.

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Graurheindorfer Str. 153
    53117 Bonn
     

    Sie können sich mit Fragen und Beschwerden auch an den oder die oben genannte/n Datenschutzbeauftragte/n wenden.

  • Soweit die Bundespolizei zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten personenbezogene Daten erhebt, sind die Vorgaben der §§-45-ff. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten.

    Gemäß §-55-BDSG hat der Verantwortliche die nachfolgenden allgemeinen Informationen zu Datenverarbeitungen anzubieten.

    Welchem Zweck dient die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bundespolizei?
    Aufgabe der Bundespolizei ist es, Gefahren abzuwehren, die der öffentlichen Sicherheit drohen sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu erforschen. Eng am Zweck der gesetzlichen Aufgaben ausgerichtet werden dabei die jeweils erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

    Durch den Einsatz von Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräten verarbeitet die Bundespolizei Daten aus Gründen der Eigensicherung von eingesetzten Beamtinnen und Beamten oder Dritter, zum Schutz eigener Einrichtungen, sofern es erforderlich sein sollte.

    Welche Rechte bestehen im Hinblick auf die Verarbeitung?
    Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie verarbeitet wurden, §-57 -BDSG.

    Bitte beachten Sie, dass allgemeine Auskünfte nach § 57 BDSG ausschließlich durch das Bundespolizeipräsidium bearbeitet werden. Sie können Ihre Anträge daher per Post oder E-Mail an die unter  „Kontaktdaten des Verantwortlichen" angegebene  Adresse der/s Datenschutzbeauftragten des Bundespolizeipräsidiums stellen.

    Zu Ihrem Auskunftsersuchen wird zur Legitimation und zum Schutz vor Missbrauch eine gut lesbare Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses benötigt. Ausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale sowie die Staatsangehörigkeit können auf dieser Kopie unkenntlich gemacht werden. Die Ausweiskopie dient ausschließlich der Identitätsprüfung und wird nur für den Zweck der Auskunftserteilung verwendet.

    Daneben können Sie auch die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten beantragen, § 58 BDSG.

    Soweit Ihre Daten auf Grundlager einer von Ihnen erteilten Einwilligungen zur Verarbeitung erfolgten, können Sie Ihre Einwilligung ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen, § 51 Abs. 3 BDSG. Ihre personenbezogenen Daten werden dann gelöscht.

    An wen können Sie sich mit Fragen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten wenden?
    Sie können sich bei Fragen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten an die Verantwortlichen oder Datenschutzbeauftragten wenden. Die Kontaktdaten finden Sie dazu unter „Kontaktdaten des Verantwortlichen"

    Ihnen steht zudem gemäß § 60 BDSG ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zu.

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Graurheindorfer Str. 153
    53117 Bonn

Informationsfreiheitsgesetz

  • Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes.

    Liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 IFG vor, hat die Person, die den Antrag gestellt hat, einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten amtlichen Informationen. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannsrecht). Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt.

    Ausnahmen

    Der Informationsanspruch kann beschränkt sein, insbesondere durch öffentliche und private Belange gemäß §§ 3 bis 6 IFG (Ausnahmegründe). Ausnahmegründe muss die Behörde darlegen.

    Dem Informationszugang entgegenstehen können zum Beispiel:

    • §-3-IFG: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, wie zum Beispiel die innere oder äußere Sicherheit, oder wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann;
    • §-4-IFG: Schutz der behördliche Entscheidungsprozess, insbesondere ein laufendes Verwaltungsverfahren, soweit sonst eine Maßnahme vereitelt würde;
    • §-5-IFG: Schutz personenbezogener Daten Dritter;
    • §-6-IFG: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum.

    Besondere Regelungen zum Informationszugang in Spezialgesetzen gehen dem IFG vor und sperren einen Anspruch danach (zum Beispiel Art. 15 DSGVO oder § 57 BDSG als Betroffenenrechte). Dies gilt unabhängig davon, ob die Spezialregelung enger oder weiter als das IFG ist. Die Ansprüche des Verfahrensbeteiligten auf Akteneinsicht, § 29 VwVfG und nach § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch, bestehen neben einem Anspruch nach dem IFG.

    Weitere Regelungen

    Informationen können kostenpflichtig sein. Die Informationsgebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat regelt die Einzelheiten.

    § 11 Abs. 2 IFG gibt den Behörden des Bundes sogenannte Veröffentlichungspflichten auf. Nach Maßgabe des IFG finden Sie unten einige Dateien zum Download, beispielsweise den Einheitsaktenplan und das Organigramm der Bundespolizei. Die Organigramme der einzelnen Behörden finden Sie auf der jeweiligen Seite:  Übersicht über die Behörden der Bundespolizei

    Anträge nach dem IFG gegenüber der Bundespolizei richten Sie bitte an:

    Bundespolizeipräsidium
    Referat 71
    Heinrich-Mann-Allee 103
    14473 Potsdam

    E-Mail:

    Die Bundespolizei behält sich mit Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung vor, einen Antrag nach dem IFG nur zu bearbeiten, wenn ein entsprechender Klarname nebst Postanschrift oder aber eine persönliche E-Mail-Adresse vorliegt, vgl. BVerwG Urt. v. 20.3.2024 – 6 C 8.22.

    Die Bundespolizei behält sich mit Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung vor, einen Antrag nach dem IFG nur zu bearbeiten, wenn ein entsprechender Klarname nebst Postanschrift oder aber eine persönliche E-Mail-Adresse vorliegt, vgl. BVerwG Urt. v. 20.3.2024 – 6 C 8.22.

    Bei Anträgen nach dem IFG beträgt nach der „Verfahrensregelung zur Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in der Bundespolizei“ die Speicherfrist von personenbezogenen Daten 10 Jahre.

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