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- Sicher im Alltag
Opferschutz
Unterstützung für Betroffene von Straftaten
Betroffene von Straftaten empfinden diese Situation als besonders belastend. Die nachfolgenden Inhalte stellen wichtige Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens dar. Opfer von Straftaten werden über die ihnen zustehenden Rechte informiert. Zudem können weitergehende Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten abgerufen werden.
Polizeilicher Opferschutz
Der polizeiliche Opferschutz umfasst die Aufklärung betroffener Personen über deren Rechte und den Ablauf des weiteren Verfahrens sowie die Vermittlung von Angeboten der Opferhilfsorganisationen. Dafür stehen Ihnen an allen Bundespolizeidienststellen Opferschutzbeauftrage für einen sachgerechten und rücksichtsvollen Umgang in Opferschutzbelangen zur Verfügung. An den Bahnhöfen Berlin-Ostbahnhof und Köln-Hauptbahnhof (ab Mai 2025) richtet die Bundespolizei zudem Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Frauen ein. Hier sind Mitarbeiterinnen der Bundespolizei 24/7 vor Ort und geben Ihnen die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu erstatten und sich über Handlungsmöglichkeiten zu informieren.
In Notfällen wählen Sie bitte immer den Notruf der Polizei unter der Nummer 110.
Opferrechte
Wer Geschädigter einer Straftat, eines Unfalls oder eines vergleichbaren Ereignisses geworden ist, fühlt sich oft hilflos und geängstigt.

Die meisten Betroffenen möchten, dass die Verursacher gestoppt und zur Verantwortung gezogen werden und der entstandene Schaden wieder ausgeglichen wird.
Betroffene von Straftaten haben Rechte und Anspruch auf Hilfe, die Belastungen durch das Strafverfahren abmildern und erlittenes Unrecht gut machen sollen.
Ablauf eines Strafverfahrens
Grundsätzlich gilt: Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer einer Straftat wurden!
Polizei und Staatsanwaltschaft können ihrem Strafverfolgungsauftrag nur nachkommen, wenn sie über die Taten informiert werden. Wird keine Anzeige erstattet, kann die Tat nicht aufgeklärt und die Täterin oder der Täter nicht ermittelt werden. Die Täter bleiben unbestraft und können weiterhin Straftaten begehen.
Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle, bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht gestellt werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Dienststellen der Bundespolizei.

Schaubild "Ablauf des Strafverfahrens"
Die Schritte eines Strafverfahrens näher erklärt:
Strafanzeige (nicht barrierefrei) [PDF, 31KB]
Anklage (nicht barrierefrei) [PDF, 25KB]
Hauptverhandlung (nicht barrierefrei) [PDF, 29KB]
Urteil (nicht barrierefrei) [PDF, 25KB]
Hilfs- und Unterstützungsangebote
Beratungsstellen
Die Online Datenbank für betroffene von Straftaten gilt als „Atlas der Opferhilfen in Deutschland“. Sie informiert anonym über Betreuungs- und Hilfsmöglichkeiten in der jeweiligen Region.
Anlaufstellen Gewalt gegen Frauen
Betroffene von Gewalt oder auch deren Familienangehörige und Freunde erhalten von qualifizierten Mitarbeiterinnen der Bundespolizei 24/7 Beratung und Unterstützung zu Hilfsangeboten.
Bundespolizeiinspektion Berlin-Ostbahnhof

Lange Straße 30,
10243 Berlin
Telefon: 030 29777 9-59
E-Mail: anlaufstelle.gewalt.berlin@polizei.bund.de
Bundesweit tätige Opferschutzorganisationen

- WEISSER RING e. V.
- Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e. V.
- Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. – Bei Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt zum Nachteil von Migrantinnen und Migranten bieten Fachberatungsstellen kostenlos und anonym Hilfe und Beratung an – ggf. auch mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern.
Weitere Informationen
- Hilfe-Info – Das Portal für Betroffene von Straftaten
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes für Opfer von Kriminalität
Telefonische Hilfs- und Unterstützungsangebote (kostenfrei)
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ | 116 016 (rund um die Uhr) |
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Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“ | 0800 111 0550 (Montag bis Freitag: 9 bis 11 Uhr, Dienstag & Donnerstag: 17 bis 19 Uhr) |
Kinder- und Jugendtelefon | „Nummer gegen Kummer“ 116 111 (Montag bis Samstag: 14 bis 20 Uhr) |
Hilfetelefon bei sexualisierter Gewalt | 0800 22 55 530 (anonym, Montag, Mittwoch und Freitag: 9 bis 14 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag: 15 bis 20 Uhr) |
Downloads
- Merkblatt für Opfer einer Straftat (Bundesministerium der Justiz)
- Hinweise zum sozialen Entschädigungsrecht seit 01.01.2024 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer bis 31.12.2023 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Opferfibel: sie enthält detaillierte Informationen zu Ihren Rechten als Opfer sowie Entschädigungsmöglichkeiten

Mit freundlicher Unterstützung von:
Programm Polizeiliche Kriminalprävention