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Veröffentlicht am: Artikel

  • Sicher auf Reisen
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Kontrollfreie Ein- und Ausreise zwischen den Schengen-Staaten

Bürgerinnen und Bürger der Schengen-Staaten der Europäischen Union können die gemeinsamen Binnengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten an jeder Stelle grundsätzlich ohne Personenkontrolle überschreiten. 

Dies regelt das Schengener Durchführungsübereinkommen  von 1990. Bis Ende 2023 haben sich 29 Staaten der Europäischen Union dem Schengen-Raum als Mitgliedstaaten angeschlossen.

Die einzelnen Staaten können jedoch bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit – für einen begrenzten Zeitraum – Binnengrenzkontrollen an ihren jeweiligen Grenzen durchführen.
 

Ausweisdokumente müssen mitgeführt werden

Trotz des Schengener Abkommens sind die Angehörigen aller Schengen-Staaten weiterhin verpflichtet, einen gültigen Pass oder Passersatz mit sich zuführen, wenn sie in einen anderen Schengen-Staat einreisen oder aus diesem ausreisen wollen.
Deutsche Staatsangehörige zum Beispiel müssen ihre Ausweisdokumente bei sich führen, wenn sie aus Deutschland ausreisen oder nach Deutschland einreisen möchten.
Wer einen Aufenthaltstitel von einem Schengen-Staat erhalten hat (zum Beispiel ein Visum), darf sich je nach Regelungsinhalt des Visums innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in einem anderen Schengen-Staat aufhalten (zum Beispiel im Bundesgebiet).
 

 

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