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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter bundespolizei.de veröffentlichte Webpräsenz der Bundespolizei.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des BGG sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2025 durchgeführten BITV-Selbstbewertung durch die Digitas GmbH.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die Überschriftenhierarchie ist mit BITV 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften oder WCAG 1.3.1 Info and Relationships nicht vollständig vereinbar. Im Seitengerüst gibt es versteckte Überschriften, die leer sind. In wenigen Fällen bildet die Überschriftenhierarchie außerdem nicht die inhaltliche Hierarchie ab.
- Alle Seiten sind mit BITV 9.2.4.1 Bereiche überspringbar oder WCAG: 2.4.1 Bypass Blocks nicht vereinbar, da der Fokus bei Nutzung der Sprunglinks nicht korrekt versetzt wird und inhaltlich unterschiedliche Navigationen identisch bezeichnet sind.
- Verschiedene Bilder entsprechen nicht den Anforderungen aus BITV 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte oder WCAG 1.1.1 Non-text Content, da sie nicht ausreichend mit Alternativtexten beschrieben sind.
- Einige Sprachwechsel sind nach BITV 9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet oder WCAG 3.1.2 Language of Parts nicht korrekt ausgezeichnet.
- Videos besitzen nur in wenigen Fällen Untertitel und erfüllen deshalb die Kriterien aus BITV 9.1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln oder WCAG 1.2.2 Captions (Prerecorded) nicht. Audiodeskriptionen oder Transkripte sind auch bei Videos mit visuell komplexen Informationen nicht vorhanden.
Datum der Erstellung oder der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2025 erstellt.
Barriere melden!
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter folgender Erreichbarkeit an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
E-Mail: bpolp@polizei.bund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de