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- Unsere Aufgaben
Schutz für Objekte des Bundes
Die Bundespolizei schützt besonders gefährdete Verfassungsorgane und Ministerien des Bundes vor Störungen und Gefahren, welche die Durchführung der Aufgaben dieser Organe beeinträchtigen könnten. Sie sichert deren Funktionsfähigkeit durch Verhinderung und Abwehr von Gefahren.
Zu den bundespolizeilichen Schutzmaßnahmen zählen beispielsweise Zugangskontrollen sowie Posten- und Streifenpräsenz. Darüber hinaus erstrecken sich diese Schutzmaßnahmen auch auf Delegationen, soweit diese sich innerhalb des Schutzobjektes aufhalten, sowie auf Veranstaltungen des Bundes im Schutzobjekt oder in dessen Umfeld. Hierbei agiert die Bundespolizei stets im Einvernehmen mit den jeweiligen Bundesländern.
Im Einzelnen schützt die Bundespolizei folgende Objekte

- das Bundespräsidialamt inklusive
- des Amtswohnsitzes des Bundespräsidenten,
- des zweiten Amtssitzes (Villa Hammerschmidt) in Bonn
- das Bundeskanzleramt, einschließlich
- Gästehaus der Bundesregierung Schloss Meseberg
- das Auswärtige Amt,
- das Bundesministerium des Innern,
- das Bundesministerium der Justiz,
- das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowie
- die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main.