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Veröffentlicht am: Artikel

  • Die Bundespolizei

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Stabstelle Aufbaustab Digitalisierung der Heilfürsorge

Um der hohen technischen und organisatorischen Komplexität gerecht zu werden und mit der permanenten Weiterentwicklung der allgemeinen Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen Schritt zu halten, wurde die Stabstelle zur Digitalisierung der Heilfürsorge gegründet.

Die StSt DHFS beschäftigt sich vor allem mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dahinterliegenden Infrastruktur und Software. Die eGK dient als Schlüssel zur digitalen Umgebung des Gesundheitswesens und wird Ihnen zukünftig die Teilnahme am digitalen Gesundheitswesen ermöglichen. Dies kann mit der alten Heilfürsorgekarte nicht gewährleistet werden.

Informationen zur Start der Heilfürsorge-eGK

  • Die „eGK“ ersetzt die bisherige Heilfürsorgekarte/Heilfürsorgekarte Zahn
  • Die Karte muss auf der Rückseite von dem Versicherten unterschrieben werden!
  • Sie ist nach Erhalt sofort einsetzbar
  • Bitte vernichten Sie umgehend ihre alte Heilfürsorgekarte nach Erhalt der neuen eGK.
  • Bei Verlust der eGK wenden Sie sich bitte direkt an die Bundespolizei Heilfürsorge. Die eGK kann gesperrt werden!
  • Wichtig: Nicht alle Funktionen der eGK werden von Beginn an verfügbar sein. Anfangs wird die Karte nur zu Identifikation bei Akteuren im Gesundheitswesen dienen. Weitere Funktionen wie z.B. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePa) werden erst im späteren Verlauf des Projektes aktiviert. Aktuelle Projektstände werden hier und auf der Intranetpräsenz der StSt DHFS veröffentlicht.

Unsere Erreichbarkeiten

E-Mail:

Servicehotline: 0331 982244 – 0 (Mo-Do 09:00-16:00 Uhr und Fr 09:00-15:00 Uhr)

Häufig gestellte Fragen

Themenbereich: Telematik Infrastruktur

  • Ja, seit dem 01.01.2019 sind alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheker und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen gesetzlich verpflichtet, an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen. Die Heilfürsorge und weitere „sonstige Kostenträger“ sind nicht gesetzlich verpflichtet teilzunehmen oder die eGK auszugeben. Durch die Einführung im restlichen Gesundheitswesen kommt eine nicht Teilnahme jedoch nicht in Frage, da die Bundespolizei ansonsten immer mehr vom digitalen Gesundheitswesen ausgeschlossen würde. Versicherte können jedoch wählen, ob sie bestimmte Services wie z.B. die elektronische Patientenakte nutzen möchten.

  • Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein sicheres Netzwerk, das es ermöglicht, medizinische Daten elektronisch zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen auszutauschen.

  • Weitere Informationen zur eGK und der Telematikinfrastruktur erhalten Sie auf den offiziellen Websites des Bundesministeriums für Gesundheit und der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) oder auf dem Intranetauftritt der eHealth Projektgruppe.

Themenbereich: eGK

  • Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine persönliche Chipkarte, die gesetzlich Versicherte in Deutschland erhalten und die wichtige medizinische Informationen speichern kann. Ab 2025 erhalten auch alle Bundespolizist/innen die eGK.

  • Die eGK enthält grundlegende Daten wie Name, Geburtsdatum, Krankenkassennummer und Versicherungsstatus und ein Foto des Versicherten.

  • Die eGK hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, es sei denn, sie wird vorher aufgrund Austausch, Verlust, Defekt oder Wegfall der Heilfürsorgeberechtigung ungültig. In diesem Fall werden Karte und PIN ähnlich wie eine Kreditkarte zentral gesperrt.

  • Die eGK darf nur von zugelassenen Herstellern produziert werden. Diese sogenannten Kartenpersonalisierer haben ausnahmslos die vorgeschriebene Zertifizierung der gematik durchlaufen, erfüllen die Sicherheitsvorgaben des BSI und die Datenschutzvorgaben der Bundesdatenschutzbeauftragten. Den Zuschlag zum ausgeschriebenen Rahmenvertrag hat die IDEMIA Germany GmbH mit Sitz in Schleswig-Holstein erhalten.

  • Um den Heilfürsorgeberechtigten den Zugang zu den gleichen digitalen Diensten wie für gesetzlich und privat Krankenversicherte zu ermöglichen, wurde die Bundespolizei mit dem Patientendatenschutzgesetz in den §362 SGB V aufgenommen und so die Grundlage für die Einführung der eGK geschaffen.

  • Die TI ermöglicht verschiedene Services wie die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept, den elektronischen Medikationsplan (eMP), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief (eArztbrief).

  • Ja, die Daten auf der eGK sind durch moderne Verschlüsselungstechnologien geschützt, um die Vertraulichkeit und Integrität der medizinischen Informationen zu gewährleisten.

  • Nur autorisierte Personen im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Apotheker und Krankenkassen, haben Zugriff auf die Daten auf der eGK, und dies auch nur im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit und mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherten.

  • Es ist geplant, für Namens- oder Anschriftenänderungen eine Versicherten-App bereitzustellen. Bis dies möglich ist, teilen Sie diese Änderungen wie bisher den Personalbereichen mit. Sollte sich aus den Änderungen der Bedarf für eine neue eGK ergeben, werden wir Sie informieren und die Produktion automatisch auslösen.

Themenbereich: Lichtbild

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