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- Unsere Aufgaben
Luftsicherheit
Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs

Die Bundespolizei trifft die gemäß Luftsicherheitsgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs – auf den Flughäfen sowie an Bord von Luftfahrzeugen. Hierbei sind insbesondere Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern.
An 13 deutschen Flughäfen nimmt die Bundespolizei Luftsicherheitsaufgaben wahr: Berlin Brandenburg, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Erfurt, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover-Langenhagen, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München (ohne Fluggast- und Gepäckkontrollen), Saarbrücken, Stuttgart.
Ihren Schutzauftrag erfüllt die Bundespolizei insbesondere durch:
- Kontrolle der Fluggäste sowie des von ihnen mitgeführten Hand- und Reisegepäcks unter Einsatz speziell geschulten Luftsicherheitskontrollpersonals und moderner Luftsicherheitskontrolltechnik
- Verhinderung der Mitnahme von gefährlichen und verbotenen Gegenständen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen oder an Bord von Luftfahrzeugen
- Überwachung des Flugplatzgeländes
- Schutzmaßnahmen bei besonders gefährdeten Flügen und Luftfahrtunternehmen
- Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern an Bord deutscher Luftfahrzeuge