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Veröffentlicht am: Artikel

  • Unsere Aufgaben

Luftsicherheit

Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs

Die Bundespolizei trifft die gemäß Luftsicherheitsgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs – auf den Flughäfen sowie an Bord von Luftfahrzeugen. Hierbei sind insbesondere Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern.

An 13 deutschen Flughäfen nimmt die Bundespolizei Luftsicherheitsaufgaben wahr: Berlin Brandenburg, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Erfurt, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover-Langenhagen, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München (ohne Fluggast- und Gepäckkontrollen), Saarbrücken, Stuttgart.
 

Ihren Schutzauftrag erfüllt die Bundespolizei insbesondere durch:

  • Kontrolle der Fluggäste sowie des von ihnen mitgeführten Hand- und Reisegepäcks unter Einsatz speziell geschulten Luftsicherheitskontrollpersonals und moderner Luftsicherheitskontrolltechnik
  • Verhinderung der Mitnahme von gefährlichen und verbotenen Gegenständen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen oder an Bord von Luftfahrzeugen
  • Überwachung des Flugplatzgeländes
  • Schutzmaßnahmen bei besonders gefährdeten Flügen und Luftfahrtunternehmen
  • Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern an Bord deutscher Luftfahrzeuge
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