Bundespolizei-Flugdienst
Veröffentlicht am: Artikel
- Die Bundespolizei
Die Bundespolizei betreibt insgesamt 94 Hubschrauber verschiedener Arten und Baumuster. Sie kommen mehrheitlich für alltägliche bundespolizeiliche Aufgaben zum Einsatz:
- Überwachung der Grenzen, einschließlich der Seegrenzen im Bereich des Küstenmeeres in Nord- und Ostsee
- Überwachung der Bahnstrecken und Bahnanlagen aus der Luft
- Überwachung der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee
- Transport von Polizeikräften bei Großeinsätzen
- Unterstützung des Bundeskriminalamtes und anderer Bundesbehörden
- Hilfe bei schweren Unglücks- und Katastrophenfällen im In- und Ausland sowie
- Luftrettungsdienst

Eine ständige Bereitschaft ermöglicht den kurzfristigen Einsatz in besonderen polizeilichen Lagen, etwa für die GSG 9 der Bundespolizei.
Ferner werden die Polizeihubschrauber des Bundes regelmäßig für die Beförderung von sicherheitsgefährdeten Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs der Verfassungsorgane des Bundes eingesetzt sowie für die Beförderung von Staatsgästen der Bundesregierung.
Die technische Instandhaltung der Flotte erfolgt durch eigenes Fachpersonal an den fünf (zukünftig sechs) Standorten der Bundespolizei-Fliegerstaffeln deutschlandweit.
Seeüberwachung an Nord- und Ostsee
Im Rahmen eines internationalen Abkommens zum weltweiten Schutz vor unerlaubter Einleitung gefährdender Stoffe in die Meere werden Hubschrauber der Bundespolizei zusammen mit der Schiffsflotte der Bundespolizei zu Überwachungsflügen über der Nord- und Ostsee eingesetzt Die Bundespolizei unterstützt mit ihren Hubschraubern auch das Havariekommando im Rahmen der maritimen Notfallvorsorge bei Unfällen sowie Schadenslagen in der Nord- und Ostsee.
Katastrophenhilfe
Auf Anforderung der Bundesländer können die Hubschrauber der Bundespolizei zur Unterstützung bei der Katastrophenhilfe eingesetzt werden. So zum Beispiel für die Rettung von Menschen und dem Transport von Material bei Hochwasser oder zur Bekämpfung von Waldbränden aus der Luft.

In der Geschichte der Bundesrepublik waren die Hubschrauber der Bundespolizei (bzw. des ehe-maligen Bundesgrenzschutzes) seit der Gründung der Flugbereitschaft der Bundespolizei im Jahr 1955 unter anderem in folgenden, herausragenden Lagen im In- und Ausland im Einsatz:
- zur Rettung und Versorgung der Bevölkerung bei den Sturmfluten in den Jahren 1962 und 1976
- zur Hilfeleitung anlässlich der Hungerkatastrophe in Äthiopien 1973
- bei der Waldbrandkatastrophe in Niedersachsen 1975
- bei der Schneekatastrophe im Jahr 1978
- beim Schutz der Deiche anlässlich der Oderflutkatastrophe im Jahr 1997
- beim Lawinenunglück in Galtür 1999
- zur Hilfeleistung anlässlich der schweren Überschwemmungen in Mosambik 2000
- zur Brandbekämpfung in Frankreich 2003 und Portugal 2003 und 2005
- beim Elbehochwassereinsatz 2002, 2006 und 2011
- bei der Hochwasserkatastrophe an Donau und Elbe im Juni 2013
- bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 sowie
- bei den großflächigen und teilweise lebensbedrohlichen Waldbränden der Jahre 2018, 2019, 2022 und 2023 in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Luftrettung mit Zivilschutz-Hubschraubern des Bundes
Der Bundespolizei-Flugdienst ist seit dem Beginn der organisierten Luftrettung in Deutschland im Jahr 1970 maßgeblich am Rettungsdienst beteiligt. Derzeit werden alle 18 Zivilschutz-Hubschrauber des Bundes von Piloten der Bundespolizei geflogen. Von den 12 deutschen Luftrettungsstationen aus, die von der Bundespolizei betreut werden, werden sie zu durchschnittlich 1.200 Einsätzen pro Jahr alarmiert. In der Summe kommen so rund 15.000 pro Jahr allein an diesen Luftrettungsstationen zusammen.
Die Wartung dieser Hubschrauber übernimmt ebenfalls das Personal des Bundespolizei-Flugdienstes.