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Veröffentlicht am: Allgemeinverfügung

  • Aktuelles

Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für Bahnhof Gelsenkirchen Hbf

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlässt eine Allgemeinverfügung für den Bahnhof Gelsenkirchen Hbf zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Diese gilt vom 29. August bis 31. August 2025.

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