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Veröffentlicht am: Allgemeinverfügung

  • Aktuelles

Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für Bahnhof Neuss Hbf

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlässt eine Allgemeinverfügung für den Bahnhof Neuss Hbf zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Diese gilt vom 29. August bis 2. September 2025.

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