Zum Inhalt springen

Veröffentlicht am: Allgemeinverfügung

  • Aktuelles

Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Köln Hbf und Köln Messe/Deutz

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlässt eine Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Köln Hbf und Köln Messe/Deutz zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Diese gilt vom 30. August bis 31. August 2025.

Cookies