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Veröffentlicht am: Artikel

  • Unsere Aufgaben

Zuständigkeiten und Grundsätze der Kriminalitätsbekämpfung

Die Zuständigkeit der der Bundespolizei auf dem Gebiet der Strafverfolgung richtet sich nach § 12 Bundespolizeigesetz.

Ermittlungsvorgänge in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich bearbeitet die Bundespolizei abschließend und legt sie den zuständigen Staatsanwaltschaften vor.

Bei Ermittlungssachen, für die andere Ermittlungsbehörden zuständig sind (insbesondere Polizeien der Länder und Zoll) werden die Verfahren nach den ersten unaufschiebbaren Ermittlungen an die sachlich und örtlich zuständigen Ermittlungsbehörden abgegeben.

Um vernetzte und hoch technisiert handelnde Täter zu überführen, arbeitet die Bundespolizei eng mit anderen Sicherheitsbehörden und Partnern im In- und Ausland zusammen.

Erkenntnisse aus der Kriminalitätsbekämpfung fließen stetig in die Aus- und Fortbildung sowie die Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln ein, um den modernen Herausforderungen der Polizeiarbeit erfolgreich begegnen zu können.
 

Die Bundespolizei als Fahndungspolizei

Die polizeiliche Fahndung ist für die Bundespolizei ein wesentlicher Baustein der Kriminalitätsbekämpfung. Sie hat große Bedeutung für die Gefahrenabwehr, insbesondere im grenzpolizeilichen und bahnpolizeilichen Aufgabenbereich.  Mit regionalen, überregionalen und internationalen Fahndungsmaßnahmen werden Straftäter und Personen, die eine Gefahr darstellen, polizeilich erkannt, um sie der Justiz zuzuführen oder Gefahren für andere abzuwehren.

Fahndung ist dabei elementare Aufgabe jedes Polizeibeamten im täglichen Einsatz. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Fahndungseinheiten, etwa Zielfahnder für die Fahndung nach Tätern schwerer Straftaten. Unter den spezialisierten Fahndern in der Bundespolizei finden sich auch sogenannte Super-Recogniser. Dabei handelt es sich um Menschen mit der speziellen Fähigkeit, sich über-durchschnittlich gut Gesichter einzuprägen und diese auch nach langer Zeit und unter schwierigen Bedingungen wieder zuerkennen. Statistisch verfügt nur eine von fünfzig Personen über diese besondere Fähigkeit. 


Festgestellte Fahndungstreffer: Zahlen aus dem Jahr 2023

  • Festgestellte Straftaten insgesamt: 790.245
  • Delikte nach Aufenthaltsgesetz: 389.331 (+38,3% zum Vorjahr)

Die Bundespolizei steigerte ihre Personenfahndungstreffer im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 17,3 Prozent auf 235.529. Dazu zählen beispielsweise:

  • 9.266 Personenfahndungserfolge mit Bezügen zur Politisch motivierten Kriminalität
  • 21.766 vollstreckte Haftbefehle (durchschnittlich 59,6 pro Tag)
  • 158.569 Aufenthaltsermittlungen (zum Beispiel aufgrund von Ausreiseuntersagungen)
  • 18.238 Fahndungstreffer anlässlich einer Festnahme nach Aufenthaltsrecht, Einreiseverweigerung und Zurückweisung
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