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- Für Reisende
Allgemeine Informationen zur Grenzkontrolle
Informationen für alle Drittstaatsangehörigen, die nach Deutschland einreisen möchten:
Sie sind Drittstaatsangehöriger, wenn sie keinen Pass von einem der Staaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.

- Benötigt wird ein für den Zeitpunkt des Aufenthaltes gültiger und anerkannter Reisepass. Der Reisepass ist gültig, wenn er mindestens noch drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zeitlich gültig und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden ist.
- Sofern Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-VISUM-Verordnung) von der Visumpflicht befreit sind, benötigen Sie für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.
- Sie benötigen zusätzlich ein Visum, sofern dies nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/1806 (EU-VISUM-Verordnung) vorgeschrieben ist. Die bei der Beantragung des Visums gespei-cherten Fingerabdrücke werden bei der Kontrolle elektronisch überprüft.
- Hinweise zur Visumpflicht finden Sie auch auf der Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland des Auswärtigen Amtes.
- Für Ihren Besuchsaufenthalt müssen der Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegt werden. Reisende müssen über ausreichende finanzielle Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts im Schengen-Gebiet als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen und dies auch bei der Kontrolle nachweisen
Hinweise für die Einreisekontrolle:

- Bitte Sonnenbrille/Kopfbedeckung abnehmen
- Wenn Sie zur Abnahme Ihres Lichtbildes und Ihrer Fingerabdrücke aufgefordert werden und dies verweigern, können Sie nicht einreisen und werden ohne weitere Prüfung zurückgewiesen.
Bitte folgende Dokumente bereithalten:
- Reisedokumente (Pass, Passersatzdokumente, Aufenthaltstitel oder ähnliche aufenthaltslegitimierende Dokumente)
- Drittstaatsangehöriger ohne Aufenthaltstitel: Nachweis über die finanziellen Mittel, wie Bargeld, Kreditkarte, Verpflichtungserklärung, Beleg über bezahlte Unterkünfte bereithalten
- Einreise zum Kurzaufenthalt: Rückflugticket (auch e-Ticket)
- Inhaber eines Schengen-Visums: Nachweis über Reisekrankenversicherung
