EasyPASS
Achtung NEU
Mit der vollständigen Einführung des Entry/Exit Systems (EES) am 10. April 2026 ändert sich das bisherige EasyPASS-RTP-Verfahren.
Teilnahmedauer: Während diese im alten Verfahren an die Gültigkeit des Reisedokuments gebunden war, kann sie nun für maximal sechs Jahre gewährt werden – endet jedoch vorzeitig, wenn das Reisedokument, ein Visum oder ein Aufenthaltstitel vorher abläuft. Es gilt also jeweils die kürzeste Gültigkeitsdauer.
Erstregistrierung: Sie ist zeitlich begrenzt und beträgt maximal ein Jahr.
NEU: Jährliche Neubewertung der Teilnahmevoraussetzungen
Diese wird im Rahmen der Grenzkontrolle oder in einem Servicebüro durchgeführt. Erfolgt die Überprüfung rechtzeitig – innerhalb der letzten 90 Tage vor Ablauf der Jahresfrist– wird die Teilnahme entsprechend verlängert.
Wird die fristgerechte Neubewertung versäumt, endet die Teilnahme automatisch. Eine erneute Erstregistrierung ist jedoch möglich.
Erleichterungen: RTP-Teilnehmende können weiterhin EasyPASS nutzen und profitieren von vereinfachten Einreisekontrollen, da künftig der Zweck- und Mittelnachweis im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle entfällt. Die Teilnahme am EasyPASS-RTP-Verfahren wird künftig im persönlichen EES-Dossier gespeichert.
Was ist EasyPASS?
Das (teil-)automatisierte Grenzkontrollsystem im Überblick.
Schnell, einfach, zeitgemäß: Mit EasyPASS können Sie Ihre Grenzkontrolle am Flughafen vereinfachen und ganz bequem selbst erledigen. Scannen Sie Ihren elektronischen Reisepass (ePass), werfen Sie einen kurzen Blick in die Kamera – und schon haben Sie die Grenzkontrolle passiert.
Wer kann EasyPASS nutzen?

Inhaber eines gültigen elektronischen Reisepasses (oder deutschen elektronischen Personalausweises) aus
- EU/EWR/CH und mindestens 12 Jahre alt oder
- USA/HKG/KOR/TWN/GBR, EasyPASS-RTP registriert und mindestens 12 Jahre alt oder
- allen Staaten mit gültigem deutschem Aufenthaltstitel und mindestens 12 Jahre alt
Wo gibt es EasyPASS?

In Frankfurt am Main, München, Köln/Bonn, Düsseldorf, Berlin Brandenburg, Stuttgart, Hannover und Hamburg finden Sie das automatisierte Grenzkontrollsystem EasyPASS.
Aktuell werden an den Standorten 255 Kontrollspuren (eGates) eingesetzt.
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Häufig gestellte Fragen
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Woran erkenne ich einen elektronischen Reisepass beziehungsweise den neuen deutschen Personalausweis?
Seit dem 1. November 2005 gibt es in Deutschland den elektronischen Reisepass (ePass). Alle Reisepässe, die ab diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, sind somit elektronische Reisepässe. Sie erkennen einen ePass ganz einfach an folgendem Symbol:

Den elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat hat die Bundesregierung am 1. November 2010 eingeführt. Er ist an folgendem Symbol leicht zu erkennen:

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Was muss ich bei der Grenzkontrolle mit EasyPASS beachten?
EasyPASS zu nutzen ist ganz einfach: Sollten Sie eine Kopfbedeckung, Sonnenbrille oder zum Beispiel einen Mund-Nasen-Schutz tragen, setzen Sie diese bitte vorher ab. Legen Sie den elektronischen Reisepass mit der Lichtbildseite auf das Dokumentenlesegerät und drücken Sie die untere Hälfte des Reisepasses ebenfalls an den Eingangskiosk. EasyPASS scannt daraufhin die Daten auf dem Dokument und öffnet anschließend die Schleusentür.
Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger können Sie ebenfalls den elektronischen deutschen Personalausweis im Scheckkartenformat verwenden. Betreten Sie nun die Schleuse und gehen Sie soweit vor, dass die in der Ausgangstür abgebildeten Silhouetten annähernd deckungsgleich sind. Blicken Sie dabei geradeaus, damit die in der Ausgangstür befindliche Kamera die Gesichtsbildverifikation prüfen und durchführen kann.
Erscheint ausschließlich ein grüner Pfeil, können Sie ohne weitere Kontrolle passieren. Wird Ihnen ein Polizeibeamter angezeigt, begeben Sie sich bitte zur Nachkontrolle.
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Welche Daten werden bei der automatisierten Grenzkontrolle erhoben?
Wie bei der herkömmlichen Grenzkontrolle erfasst das Lesegerät ausschließlich die Daten des genutzten Reisedokumentes, um
- die Nutzungsberechtigung zu prüfen: gültiges elektronisches Reisedokument plus
- Staatsangehörigkeit EU/EWR/CH sowie 12 Jahre und älter oder
- Staatsangehörigkeit USA, Hong Kong, Republik Korea, Taiwan,Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie 12 Jahre und älter oder
- Alle Staatsangehörigkeiten sowie gültiger deutscher Aufenthaltstitel bzw. deutsches Visum für den langfristigen Aufenthalt (Visum nur für die Ausreise) - im Ausländerzentralregister durch die Ausländerbehörde eingetragen sowie 12 Jahre und älter
- die Informationen gemäß des Schengener Grenzkodexes mit polizeilichen Datenbanken abzugleichen und
- einen 1:1-Abgleich des Livebildes mit dem im Chip gespeicherten biometrischen Lichtbild vorzunehmen.
Im Rahmen der Kontrolle mit EasyPASS werden die erhobenen Daten für 48 Stunden gespeichert. Im Rahmen polizeilicher Feststellungen kann die Speicherdauer auf maximal 30 Tage manuell verlängert werden.
Während der Registrierung bei Easypass-RTP werden die personen- und passbezogenen Daten des Antragstellers gespeichert.
- die Nutzungsberechtigung zu prüfen: gültiges elektronisches Reisedokument plus
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Weitere Fragen zu EasyPASS
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