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EasyPASS-RTP
Achtung NEU
Mit der vollständigen Einführung des Entry/Exit Systems (EES) am 10. April 2026 ändert sich das bisherige EasyPASS-RTP-Verfahren.
Teilnahmedauer: Während diese im alten Verfahren an die Gültigkeit des Reisedokuments gebunden war, kann sie nun für maximal sechs Jahre gewährt werden – endet jedoch vorzeitig, wenn das Reisedokument, ein Visum oder ein Aufenthaltstitel vorher abläuft. Es gilt also jeweils die kürzeste Gültigkeitsdauer.
Erstregistrierung: Sie ist zeitlich begrenzt und beträgt maximal ein Jahr.
NEU: Jährliche Neubewertung der Teilnahmevoraussetzungen
Diese wird im Rahmen der Grenzkontrolle oder in einem Servicebüro durchgeführt. Erfolgt die Überprüfung rechtzeitig – innerhalb der letzten 90 Tage vor Ablauf der Jahresfrist– wird die Teilnahme entsprechend verlängert.
Wird die fristgerechte Neubewertung versäumt, endet die Teilnahme automatisch. Eine erneute Erstregistrierung ist jedoch möglich.
Erleichterungen: RTP-Teilnehmende können weiterhin EasyPASS nutzen und profitieren von vereinfachten Einreisekontrollen, da künftig der Zweck- und Mittelnachweis im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle entfällt. Die Teilnahme am EasyPASS-RTP-Verfahren wird künftig im persönlichen EES-Dossier gespeichert.
Was ist EasyPASS-RTP?

EasyPASS-Registered Traveller Programme (RTP) ermöglicht es, EasyPASS als einfache, schnelle und bequeme Alternative zur herkömmlichen Grenzkontrolle zu nutzen. Hierzu wird ein elektronischer Reisepass aus einem Land, mit dem eine Gegenseitigkeitserklärung zur Nutzung automatisierter Grenzkontrollverfahren geschlossen wurde, benötigt.
Die hierfür erforderlichen Kooperationsvereinbarungen hat die Bundesrepublik Deutschland mit den Vereinigten Staaten von Amerika, der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, der Republik Korea, Taiwan, mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geschlossen.
EasyPASS-RTP richtet sich vor allem an Vielreisende. Die Teilnahme an EasyPASS-RTP ist kostenfrei. Voraussetzung ist eine vorherige Überprüfung und Registrierung in einem Servicebüro der Bundespolizei.
Die Nutzung von EasyPASS durch RTP-Teilnehmende ist ab 12 Jahren möglich.
Registrierung
Die Registrierung für EasyPASS-RTP ist nur in den Servicebüros der Bundespolizei an den EasyPASS-Standorten möglich.
In der Regel kann die Registrierung in den Servicebüros ohne Voranmeldung innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Dort werden Sie über die Anmeldeformalitäten und die Datenschutzbedingungen informiert.
Nachdem Sie einen Fragebogen ausgefüllt und eine Einwilligungserklärung unterzeichnet haben, in der Sie Ihr Einverständnis zur freiwilligen Teilnahme an EasyPASS-RTP und zur Datenspeicherung bestätigen, überprüft die Bundespolizei Ihre Angaben und entscheidet über die Teilnahme. Die RTP-Teilnahme ist auf die Dauer der Gültigkeit des elektronischen Reisepasses beschränkt. Eine Neuregistrierung mit einem neuen Reisepass ist möglich.
Die Überprüfung im Rahmen der Registrierung ist inhaltlich vergleichbar mit der herkömmlichen Grenzkontrolle. Unter anderem wird Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft, sowie polizeiliche Informationssysteme abgefragt.
Sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen, werden Ihre persönlichen Daten in der EasyPASS-RTP-Datenbank der Bundespolizei gespeichert.
Im Anschluss an die erfolgreiche Registrierung erhalten Sie eine Ausführung Ihrer Einwilligungserklärung. EasyPASS können Sie umgehend nutzen.
Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich und können diese zur Vereinfachung und Beschleunigung der Registrierung bereits vorausgefüllt mitbringen.
eGate-Nutzung
An den Flughäfen, die mit EasyPASS ausgestattet sind, finden Sie Symbole, die Sie zu dem automatisierten Grenzkontrollsystem leiten. Beispielsweise:
Legen Sie Ihren Reisepass mit der Datenseite auf das Dokumentenlesegerät am Eingangskiosk. Drücken Sie dabei die zweite Passhälfte an den Eingangskiosk.

Nachdem die Zugangsvoraussetzungen (ab 12 Jahren, gültiger elektronischer Reisepass, gültige RTP-Registrierung) überprüft wurden, öffnet sich die Eingangstür.
Im eGate blicken Sie direkt in die Kamera, die sich in dem Monitor in der Ausgangstüre befindet. Das System vergleicht Ihr Livebild mit den Daten Ihres elektronischen Reisepasses.
Nach der erfolgreichen Verifikation erscheint das Symbol zur Ausleitung und Stempelung. Warten Sie, bis die Kontrollbeamtin oder der Kontrollbeamte die Tür öffnet.
Anschließend begeben Sie sich zum Grenzkontrollschalter direkt hinter den eGates. Dort werden Sie noch einmal kurz befragt und erhalten Ihren Ein- oder Ausreisestempel. Danach ist der Grenzkontrollprozess abgeschlossen.
Kooperationen
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen Ländern Absprachen zur gegenseitigen Nutzung von automatisierten Grenzkontrollverfahren geschlossen. Auf Grundlage der Vereinbarungen haben deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, sich für das jeweilige Partnerprogramm zu bewerben.
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USA
Die United States Customs and Border Protection (CBP) bietet deutschen Staatsangehörigen die Teilnahme am Programm für registrierte Reisende Global Entry (GE) an. Nach erfolgter Anmeldung bei der CBP wird für jeden GE-Account unter anderem eine PASSID erzeugt. Die zugewiesene PASSID ist anschließend vom Antragsteller bei Bundespolizei anzugeben um die obligatorische Vorprüfung (so genannter "Pre-Check") in einem Registrierungsbüro der Bundespolizei durchführen zu lassen. Die Vorprüfung deutscher Global Entry-Teilnehmer ist nur vor Ort, bei der Bundespolizei an den EasyPASS-Standorten möglich.
Über nachfolgende Links gelangen Sie zu weiterführenden Informationen zu Global Entry:
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Hongkong
Deutsche Staatsangehörige können in Hongkong das automatisierte Grenzkontrollverfahren "e-Channel" nutzen. Hierfür genügt eine einmalige Registrierung am Hongkong International Airport oder dem Macau Ferry Terminal.
Hier finden Sie nähere Informationen zur Anmeldung, Verfügbarkeit sowie FAQs (in englischer Sprache).
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Republik Korea
Deutsche Staatsangehörige können sich für den "Smart Entry Service" am internationalen Flughafen "Incheon Gukje Gonghang" registrieren und die dortigen eGates unter bestimmten Voraussetzungen zur Ein- und Ausreise nutzen. Die einmalige Registrierung für die Dauer der Gültigkeit des Reisepasses schließt die Fertigung eines Fotos sowie die Abnahme der Fingerabdrücke in der Registrierungsstelle ein und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.
Hier finden Sie weitere Details und das Antragsformular (in englischer Sprache).
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Taiwan
Deutsche Staatsangehörige können sich für die automatisierte Grenzkontrolle in Taiwan registrieren und die dortigen NIA eGates unter bestimmten Voraussetzungen (elektronischer Reisepass länger als 6 Monate gültig, mindestens 12 Jahre alt, mindestens 140 Zentimeter groß sowie keine Eintragungen in den polizeilichen Datenbanken Taiwans) für die Ein- und Ausreise anlässlich eines Kurzaufenthalts nutzen.
Die Registrierung deutscher Interessenten erfolgt in Registrierungsbüros in Taiwan.
Hier können Anfragen in englischer Sprache im Zusammenhang mit der Registrierung oder Nutzung der NIA eGates gestellt werden.
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Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Deutsche Staatsangehörige können die eGates im Vereinigten Königreich unter bestimmten Voraussetzungen (gültiger elektronischer Reisepass, Mindestalter 10 Jahre, Besitz einer electronical travel authorisation (ETA)) für die Einreise anlässlich eines Kurzaufenthalts nutzen. Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen zum Thema: EasyPASS-RTP
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Welche Staatsangehörigen können EasyPASS nutzen?
Staatsangehörige der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Staatsangehhörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten):
Island, Liechtenstein, Norwegen
- Staatsangehörige der Schweiz
- Drittstaatangehörige, die im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels oder deutschen Visums für den langfristigen Aufenthalt (Visum nur für Ausreise) sind
- Zusätzlich können folgende Drittstaatsangehörige (nach erfolgreicher Registrierung in EasyPASS-RTP) das System nutzen:
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China
- Republik Korea
- Taiwan
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
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Werden mit EasyPASS auch die Ein- und Ausreisedaten von Personen gespeichert?
Die im Rahmen der Kontrolle mit EasyPASS erhobenen Daten werden für 48 Stunden gespeichert. Im Rahmen polizeilicher Feststellungen kann die Speicherdauer auf maximal 30 Tage manuell verlängert werden.
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Weitere Fragen zu EasyPASS
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