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  • Für Reisende
  • EasyPASS

EasyPASS-RTP

Achtung NEU

Mit der vollständigen Einführung des Entry/Exit Systems (EES) am 10. April 2026 ändert sich das bisherige EasyPASS-RTP-Verfahren.

Teilnahmedauer: Während diese im alten Verfahren an die Gültigkeit des Reisedokuments gebunden war, kann sie nun für maximal sechs Jahre gewährt werden – endet jedoch vorzeitig, wenn das Reisedokument, ein Visum oder ein Aufenthaltstitel vorher abläuft. Es gilt also jeweils die kürzeste Gültigkeitsdauer.
Erstregistrierung: Sie ist zeitlich begrenzt und beträgt maximal ein Jahr.

NEU: Jährliche Neubewertung der Teilnahmevoraussetzungen 
Diese wird im Rahmen der Grenzkontrolle oder in einem Servicebüro durchgeführt. Erfolgt die Überprüfung rechtzeitig – innerhalb der letzten 90 Tage vor Ablauf der Jahresfrist– wird die Teilnahme entsprechend verlängert.
Wird die fristgerechte Neubewertung versäumt, endet die Teilnahme automatisch. Eine erneute Erstregistrierung ist jedoch möglich.

Erleichterungen: RTP-Teilnehmende können weiterhin EasyPASS nutzen und profitieren von vereinfachten Einreisekontrollen, da künftig der Zweck- und Mittelnachweis im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle entfällt. Die Teilnahme am EasyPASS-RTP-Verfahren wird künftig im persönlichen EES-Dossier gespeichert. 
 

Was ist EasyPASS-RTP?

EasyPASS-Registered Traveller Programme (RTP) ermöglicht es, EasyPASS als einfache, schnelle und bequeme Alternative zur herkömmlichen Grenzkontrolle zu nutzen. Hierzu wird ein elektronischer Reisepass aus einem Land, mit dem eine Gegenseitigkeitserklärung zur Nutzung automatisierter Grenzkontrollverfahren geschlossen wurde, benötigt.

Die hierfür erforderlichen Kooperationsvereinbarungen hat die Bundesrepublik Deutschland mit den Vereinigten Staaten von Amerika, der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, der Republik Korea, Taiwan, mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geschlossen.

EasyPASS-RTP richtet sich vor allem an Vielreisende. Die Teilnahme an EasyPASS-RTP ist kostenfrei. Voraussetzung ist eine vorherige Überprüfung und Registrierung in einem Servicebüro der Bundespolizei.

Die Nutzung von EasyPASS durch RTP-Teilnehmende ist ab 12 Jahren möglich.

Registrierung

Die Registrierung für EasyPASS-RTP ist nur in den Servicebüros der Bundespolizei an den EasyPASS-Standorten möglich.

In der Regel kann die Registrierung in den Servicebüros ohne Voranmeldung innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Dort werden Sie über die Anmeldeformalitäten und die Datenschutzbedingungen informiert.

Nachdem Sie einen Fragebogen ausgefüllt und eine Einwilligungserklärung unterzeichnet haben, in der Sie Ihr Einverständnis zur freiwilligen Teilnahme an EasyPASS-RTP und zur Datenspeicherung bestätigen, überprüft die Bundespolizei Ihre Angaben und entscheidet über die Teilnahme. Die RTP-Teilnahme ist auf die Dauer der Gültigkeit des elektronischen Reisepasses beschränkt. Eine Neuregistrierung mit einem neuen Reisepass ist möglich.

Die Überprüfung im Rahmen der Registrierung ist inhaltlich vergleichbar mit der herkömmlichen Grenzkontrolle. Unter anderem wird Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft, sowie polizeiliche Informationssysteme abgefragt.

Sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen, werden Ihre persönlichen Daten in der EasyPASS-RTP-Datenbank der Bundespolizei gespeichert.

Im Anschluss an die erfolgreiche Registrierung erhalten Sie eine Ausführung Ihrer Einwilligungserklärung. EasyPASS können Sie umgehend nutzen.

Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich und können diese zur Vereinfachung und Beschleunigung der Registrierung bereits vorausgefüllt mitbringen.

eGate-Nutzung


An den Flughäfen, die mit EasyPASS ausgestattet sind, finden Sie Symbole, die Sie zu dem automatisierten Grenzkontrollsystem leiten. Beispielsweise:

Legen Sie Ihren Reisepass mit der Datenseite auf das Dokumentenlesegerät am Eingangskiosk. Drücken Sie dabei die zweite Passhälfte an den Eingangskiosk.

Nachdem die Zugangsvoraussetzungen (ab 12 Jahren, gültiger elektronischer Reisepass, gültige RTP-Registrierung) überprüft wurden, öffnet sich die Eingangstür.

Im eGate blicken Sie direkt in die Kamera, die sich in dem Monitor in der Ausgangstüre befindet. Das System vergleicht Ihr Livebild mit den Daten Ihres elektronischen Reisepasses.

Nach der erfolgreichen Verifikation erscheint das Symbol zur Ausleitung und Stempelung. Warten Sie, bis die Kontrollbeamtin oder der Kontrollbeamte die Tür öffnet.

Anschließend begeben Sie sich zum Grenzkontrollschalter direkt hinter den eGates. Dort werden Sie noch einmal kurz befragt und erhalten Ihren Ein- oder Ausreisestempel. Danach ist der Grenzkontrollprozess abgeschlossen.

Kooperationen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen Ländern Absprachen zur gegenseitigen Nutzung von automatisierten Grenzkontrollverfahren geschlossen. Auf Grundlage der Vereinbarungen haben deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, sich für das jeweilige Partnerprogramm zu bewerben.

Häufig gestellte Fragen zum Thema: EasyPASS-RTP

    • Staatsangehörige der Europäischen Union:

      Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

    • Staatsangehhörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten):

      Island, Liechtenstein, Norwegen

    • Staatsangehörige der Schweiz
    • Drittstaatangehörige, die im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels oder deutschen Visums für den langfristigen Aufenthalt (Visum nur für Ausreise) sind
    • Zusätzlich können folgende Drittstaatsangehörige (nach erfolgreicher Registrierung in EasyPASS-RTP) das System nutzen:
      • Vereinigte Staaten von Amerika
      • Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China
      • Republik Korea
      • Taiwan
      • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Die im Rahmen der Kontrolle mit EasyPASS erhobenen Daten werden für 48 Stunden gespeichert. Im Rahmen polizeilicher Feststellungen kann die Speicherdauer auf maximal 30 Tage manuell verlängert werden.

  • Finden Sie hier alle Fragen zu EasyPASS.

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