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  • Für Reisende

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein neues EU-weites System, das automatisch erfasst, wann Drittstaatsangehörige in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Es ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen und hilft bei der Überwachung der zulässigen Dauer von Kurzaufenthalten, um die Einhaltung der Ein- und Ausreisebestimmungen zu gewährleisten.

  • EES gilt für Drittstaatsangehörige, die für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen, sofern sie nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind.

  • Diese Selbstbedienungssysteme sind automatisierte Kioske, die sich vor der eigentlichen Grenzkontrolle befinden. Sie ermöglichen es Reisenden, ihre Pässe zu scannen, die erforderlichen Reiseinformationen anzugeben sowie biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild zu registrieren.

  • Das EES gilt nicht für EU-Bürger oder Bürger der assoziierten Schengen-Länder (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein). Sie gilt auch nicht für ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, die Inhaber einer Aufenthaltskarte sind. Auch Reisende mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem nationalen Visum für den längerfristigen Aufenthalt, die von einem Schengen-Land ausgestellt wurden, sind von EES ausgenommen

  • Wenn an Ihrem Flughafen Self-Service Systeme (sogenannte Kioske) zur Verfügung stehen, nutzen Sie diese bitte zur Vorregistrierung Ihrer Daten. Dort scannen Sie Ihre Reiseinformationen und erfassen Ihre biometrischen Daten.

    Nachdem Sie diesen Schritt abgeschlossen haben, begeben Sie sich zum nächstgelegenen Grenzkontrollschalter, um den regulären Einreiseprozess durchzuführen. Grenzbeamtinnen und -beamte werden Ihre Registrierung überprüfen und die formelle Einreisekontrolle durchführen.

    Das Gleiche gilt beim Verlassen der EU: Ihre Ausreise wird aufgezeichnet und Sie werden möglicherweise aufgefordert, einen Kiosk zu benutzen oder sich direkt zu einem Grenzkontrollschalter Grenzkontrollstelle zu begeben.
     

  • Um sich am Self-Service System registrieren zu können, benötigen Sie einen biometrischen Reisepass, der einen Chip enthält, in dem Ihre persönlichen und biometrischen Daten gespeichert sind. Dies ist erforderlich, um automatisierte Systeme bei der Grenzkontrolle einsetzen zu können.

  • Das EES erfasst die folgenden Informationen:

    • personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit;
    • Passnummer, Ausstellungsland und Art des Reisedokuments;
    • biometrische Daten, einschließlich eines Gesichtsbildes und vier Fingerabdrücke (ohne Daumen);
    • Reisedaten wie Ein- und Ausreisedatum, Grenzübergangsstellen und die Dauer Ihres autorisierten Aufenthalts.
  • Nein, jeder Reisende muss sich einzeln anmelden, auch Kinder. Eltern oder Erziehungsberechtigte können Kindern bei der Registrierung an Selbstbedienungskiosken oder bei der manuellen Grenzkontrolle behilflich sein.

  • Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das EES speichert Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Grenzkontrolle und diese werden nicht kommerziell genutzt. Die Daten werden drei Jahre lang gespeichert, im Falle einer Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer fünf Jahre. Nur autorisierte Behörden können auf diese Informationen zugreifen.

  • Das EES wurde in voller Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzvorschriften entwickelt. Alle persönlichen und biometrischen Daten werden verschlüsselt, sicher gespeichert und sind nur autorisiertem Personal unter strengen gesetzlichen Vorschriften zugänglich.

  • Sie können Piercings und Brille während der Registrierung aufbehalten, solange Ihr Gesicht gut sichtbar bleibt. Wenn das System kein klares Bild aufnehmen kann, kann es sein, dass Grenzbeamtinnen und -beamte Sie auffordert, bestimmte Gegenstände vorübergehend zu entfernen.

  • Die Angabe dieser Daten ist für Drittstaatsangehörige, die in die EU einreisen wollen, gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie sich weigern, diese Daten anzugeben, kann Ihre Registrierung nicht vorgenommen werden. Die Einreise in den Schengen-Raum kann Ihnen dann verweigert werden.

  • Viele Flughäfen bieten digitale Selbstbedienungskioske an, an denen Reisende ihre Dokumente scannen und ihre biometrischen Daten registrieren können. Diese Systeme können nur verwendet werden, wenn Sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind.

  • Ja, Wartezeiten sind nicht auszuschließen, insbesondere in der ersten Umsetzungsphase. Auch langfristig kann die Grenzkontrolle aufgrund der zusätzlichen Schritte, die für die EES-Registrierung erforderlich sind, mehr Zeit in Anspruch nehmen.

  • Wenn Sie Verzögerungen bei der Grenzkontrolle feststellen, die sich auf Ihren Flug auswirken könnten, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Fluggesellschaft. Sie kann Ihnen helfen und Sie durch die nächsten Schritte führen.

  • Wenn Ihre biometrische Registrierung am Self-Service System fehlschlägt, begeben Sie sich bitte zu einem manuellen Grenzkontrollschalter. Dort wird Ihre Registrierung von Grenzbeamtinnen und -beamten abgeschlossen.

  • Ihre personenbezogenen Daten werden für drei Jahre nach Ihrem letzten Grenzübertritt im EES gespeichert. Wenn Sie die Aufenthaltsdauer überschreiten oder gegen die Einreisebedingungen verstoßen, können Ihre Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden.

  • Ja, auch Kinder sind verpflichtet, sich im EES zu registrieren. Für alle Nicht-EU-Bürger, einschließlich Säuglinge, wird eine EES-Datei erstellt, die die Passdaten und ein Gesichtsbild enthält. Fingerabdrücke sind nur für Reisende ab 12 Jahren erforderlich. Für Minderjährige gelten besondere Vorschriften, die je nach Land variieren können.

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