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Veröffentlicht am: Artikel

  • Sicher im Alltag

Sachbeschädigung verhindern

Graffiti und Vandalismus stoppen – gemeinsam handeln!

Durch das unerlaubte Beschriften, Besprühen oder sonstige Beschädigen von öffentlichem und privatem Eigentum entstehen jedes Jahr sehr hohe Sachschäden. Illegale Graffiti, Style Writing, Scratching oder auch Etching – Zerstörung von Oberflächen durch ätzende Mittel – sind gesetzlich verboten und werden strafrechtlich verfolgt.

Für Kinder und Jugendliche mag es spannend sein, Verbotenes zu tun. Es geht häufig um Anerkennung vor Freunden oder in der Szene. Doch illegale Graffiti sind kein Spaß! Es sind nach § 303 Strafgesetzbuch Sachbeschädigungen, die geahndet werden.
 

Empfindliche Strafen

Die Bundespolizei geht gegen jede angezeigte Sachbeschädigung vor. Die strafrechtlichen Konsequenzen reichen von Erziehungsmaßregeln für Jugendliche bis zu Haftstrafen bei Erwachsenen. Neben Anwalts- und Verfahrenskosten können erhebliche zivilrechtliche Forderungen auf die Verursacher hinzukommen: Geschädigte können bei Gericht einen Schuldtitel erwirken, wodurch Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Verursacher entstehen. Dieser Schadensersatzanspruch ist 30 Jahre gültig!

Riskantes "Hobby"

Sprayer, die sich unerlaubt auf Privat- oder Betriebsgelände aufhalten, begehen Hausfriedensbruch. Auf einem Bahnbetriebsgelände riskieren diese zudem Leben und Gesundheit. Durch die Sogwirkung vorbeifahrender Züge können sie beispielsweise erfasst und überfahren werden. Auch Stromschläge aus der Oberleitung oder der Stromschiene 
von S-Bahnen führen häufig zu Verletzungen und können tödlich sein.

Bitte achten Sie als Eltern, Angehörige oder Freunde bei Kindern und Jugendlichen auf Hinweise zu Graffiti-Aktivitäten. Diese können sein: Spraydosen, Farbanhaftungen oder Skizzenbücher. Suchen Sie frühzeitig das Gespräch und sprechen Sie über mögliche Konsequenzen.

Informieren Sie die Polizei

Schauen Sie nicht weg, wenn Sie jemanden beim Sprühen von Graffiti beobachten. Prägen Sie sich Merkmale der Personen ein, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Ihre Hinweise können helfen, die Täter zu ermitteln und weitere Sachbeschädigungen zu verhindern. 

Wenn Sie verdächtige Vorgehensweisen beobachten, melden Sie diese bitte umgehend:

Informieren Sie über den Notruf 110 die Polizei oder über die Service-Hotline 0800 6 888 000 die Bundespolizei. Beide Nummern sind kostenfrei.

Aufklärung und Verantwortung

Bundesweit sorgen die Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn und die Bundespolizei für Sicherheit sowie Ordnung in Zügen und Bahnhöfen. Sie setzen sich mit den Polizeien der Länder und weiteren regionalen Sicherheitspartnern für eine umfassende Aufklärung und Sensibilisierung zu Gefahren auf dem Gebiet der Bahnanlagen ein. Dabei werden wiederkehrend elementare Verhaltenshinweise vermittelt und über Konsequenzen riskanten und verbotenen Handelns, in Schulen, in Bahnhöfen, an Bahnübergängen sowie in Sozialen Medien informiert.

Anti-Vandalismus-Schulung

An Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 6, die in ihrem Alltag häufig die Bahn nutzen, richtet sich die Anti-Vandalismus-Schulung. Es wird erklärt, welche Gefahren und Folgen drohen, wenn unerlaubte Bereiche der Bahnanlagen betreten und fremdes Eigentum beschädigt wird: straf- und zivilrechtliche Konsequenzen ebenso, wie körperliche Schäden bis hin zum Verlust des Lebens.

Ziel der Aufklärungsarbeit ist es, Verantwortungs- und Gefahrenbewusstsein zu entwickeln und Unfälle sowie Straftaten zu verhindern.

Die Anti-Vandalismus-Schulung wird in der Schule durchgeführt. Je nach regionaler Gegebenheit ist auch der Besuch in einer bahnbetrieblichen Anlage möglich.

Weitere Informationen zu Präventionsveranstaltungen erhalten Sie über unser Kontaktformular

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