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Wer kann EasyPASS nutzen?
Allgemeine Voraussetzung für alle Teilnehmenden von EasyPASS ist der Grenzübertritt mit einem gültigen elektronischen Reisepass. Der Zutritt in das eGate erfolgt nur durch Auflage eines elektronischen Reisepasses sowie erfolgreiche Prüfung der Zutrittsvoraussetzungen. Deutsche Staatsangehörige können hierfür auch den elektronischen deutschen Personalausweis nutzen.

Mit der Auflage des elektronischen Reisepasses wird die Prüfung der nachfolgenden Zutrittsvoraussetzungen automatisiert durchgeführt. Die erfolgreiche Prüfung der Zugehörigkeit zu einer der Nutzergruppen erlaubt den Zutritt in das eGate.
a) EU/EWR/CH
- gültiger elektronischer Reisepass eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz
- mindestens 12 Jahre alt beim Grenzübertritt

b) EasyPASS-RTP
- gültiger elektronischer Reisepass aus den Vereinigten Staaten von Amerika, der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, der Republik Korea oder von Taiwan, aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
- gültige EasyPASS-RTP Registrierung
- mindestens 12 Jahre alt beim Grenzübertritt
c) Inhaber deutscher Aufenthaltstitel
- gültiger elektronischer Reisepass (alle Staaten)
- im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels oder deutschen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (nur bei der Ausreise mit EasyPASS nutzbar)
- mindestens 12 Jahre alt beim Grenzübertritt

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Wer kann EasyPASS nutzen?
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Woran erkenne ich einen elektronischen Reisepass beziehungsweise den neuen deutschen Personalausweis?
Seit dem 1. November 2005 gibt es in Deutschland den elektronischen Reisepass (ePass). Alle Reisepässe, die ab diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, sind somit elektronische Reisepässe. Sie erkennen einen ePass ganz einfach an folgendem Symbol:

Den elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat hat die Bundesregierung am 1. November 2010 eingeführt. Er ist an folgendem Symbol leicht zu erkennen:

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Was muss ich bei der Grenzkontrolle mit EasyPASS beachten?
EasyPASS zu nutzen ist ganz einfach: Sollten Sie eine Kopfbedeckung, Sonnenbrille oder zum Beispiel einen Mund-Nasen-Schutz tragen, setzen Sie diese bitte vorher ab. Legen Sie den elektronischen Reisepass mit der Lichtbildseite auf das Dokumentenlesegerät und drücken Sie die untere Hälfte des Reisepasses ebenfalls an den Eingangskiosk. EasyPASS scannt daraufhin die Daten auf dem Dokument und öffnet anschließend die Schleusentür.
Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger können Sie ebenfalls den elektronischen deutschen Personalausweis im Scheckkartenformat verwenden. Betreten Sie nun die Schleuse und gehen Sie soweit vor, dass die in der Ausgangstür abgebildeten Silhouetten annähernd deckungsgleich sind. Blicken Sie dabei geradeaus, damit die in der Ausgangstür befindliche Kamera die Gesichtsbildverifikation prüfen und durchführen kann.
Erscheint ausschließlich ein grüner Pfeil, können Sie ohne weitere Kontrolle passieren. Wird Ihnen ein Polizeibeamter angezeigt, begeben Sie sich bitte zur Nachkontrolle.
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Welche Staatsangehörigen können EasyPASS nutzen?
Staatsangehörige der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Staatsangehhörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten):
Island, Liechtenstein, Norwegen
- Staatsangehörige der Schweiz
- Drittstaatangehörige, die im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels oder deutschen Visums für den langfristigen Aufenthalt (Visum nur für Ausreise) sind
- Zusätzlich können folgende Drittstaatsangehörige (nach erfolgreicher Registrierung in EasyPASS-RTP) das System nutzen:
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China
- Republik Korea
- Taiwan
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
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Weitere Fragen zu EasyPASS
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