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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin
Die Bundespolizeidirektion Berlin erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe.
Gültigkeitszeitraum: 25. September 2026 bis zum 11. Januar 2027 jeweils täglich im Zeitraum von 14:00 bis 04:00 Uhr des Folgetages.