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Veröffentlicht am: Allgemeinverfügung

  • Aktuelles

Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München für mehrere Bahnhöfe

Die Bundespolizeidirektion München erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen und Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Messern aller Art in den Bahnhöfen München Hbf, Nürnberg Hbf, Aschaffenburg Hbf, Regensburg Hbf und Würzburg Hbf.

Gültigkeitszeitraum: 13. November 2026, 15:00 Uhr, bis einschließlich 15. November 2026 03:00 Uhr

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