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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München - Oktoberfest
Die Bundespolizeidirektion München erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen.
Die Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe München Hauptbahnhof, München Ost sowie die Münchner S-Bahn Haltepunkte Hackerbrücke und Hauptbahnhof gilt im Zeitraum vom 19. September 2026, 06:00 Uhr bis zum 5. Oktober 2026, 06:00 Uhr.