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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München Oktoberfest
Die Bundespolizeidirektion München erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen und Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Messern aller Art im Bahnhofen Nürnberg Hbf.
Gültigkeitszeitraum: 19. September 2026, 06:00 Uhr, bis einschließlich 5. Oktober 2026, 06:00 Uhr.