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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Pirna September
Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen und Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Messern aller Art.
Gültigkeitszeitraum
Die Allgemeinverfügung gilt vom 25. September 2026, 15:00 Uhr bis zum 27. September 2026, 03:00 Uhr, jeweils in der Zeit von 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages.