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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für den Bahnhof Soest
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen.
Die Allgemeinverfügung für den Bahnhof Soest gilt im folgenden Zeitraum: 3. November bis 9. November 2026.