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Veröffentlicht am: Allgemeinverfügung

  • Aktuelles

Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Köln Hbf und Köln Süd

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen.

Die Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Köln Hbf und Köln Süd gilt im folgenden Zeitraum: 11. November bis 12. November 2026.

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