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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Lippstadt, Soest, Paderborn Hbf
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen.
Die Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Lippstadt, Soest, Paderborn Hbf sowie für die Bahnstrecke Streckenabschnitt Soest – Paderborn Hbf (Bahnstrecke 1760 Soest-Bad Pyrmont) gilt im folgenden Zeitraum: 16. Oktober bis 25. Oktober 2026.