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Veröffentlicht am: Allgemeinverfügung

  • Aktuelles

Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin - Kölner Lichter

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen.

Die Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Köln Hbf und Köln/Messe Deutz gilt im Zeitraum 31. Juli 2026 durchgehend bis zum 2. August 2026.
 

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