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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin - Kölner Lichter
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen.
Die Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Köln Hbf und Köln/Messe Deutz gilt im Zeitraum 31. Juli 2026 durchgehend bis zum 2. August 2026.