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Veröffentlicht am: Allgemeinverfügung

  • Aktuelles

Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin - Münster

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen.
Zeitraum: 22. September 2026

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