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Eine Erfolgsgeschichte

38 Jahre beweissichere Festnahmen und Dokumentation

BUNDESPOLIZEI kompakt 02|2026

Es ist das Jahr 1988. Am ehemaligen Bundesgrenzschutz-Standort Winsen (Luhe) wird die erste Zugriffseinheit gegründet und zunächst hauptsächlich zur Unterstützung der Polizeien der Länder bei Demonstrationen und anderen Großlagen eingesetzt. Seit Ende der 1990er Jahre heißen sie Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE). Heute sind die Kolleginnen und Kollegen unerlässlich bei der Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen – und aus der Gesamtorganisation der Bundespolizei nicht mehr wegzudenken.

In den 1970er- und 1980er-Jahren nahmen gewalttätige Auseinandersetzungen bei Demonstrationen, beispielweise rund um den Bau des Atomkraftwerks Brokdorf und der Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf, stark zu. Die Gewalttäter agierten zunehmend organisiert und strategisch. Massive Ausschreitungen hatten immer wieder zahlreiche verletzte Polizeikräfte zur Folge. Das zu dieser Zeit gängige einsatztaktische Vorgehen zielte ausschließlich auf die Bereinigung der Lage ab. Doch die Konfrontation führte häufig dazu, dass sich friedliche Demonstranten mit Gewalttätern solidarisierten und gegen die Polizei stellten. Die Folge: zahlreiche Straftaten und kaum Festnahmen. Hinzu kam, dass den wenigen Festgenommenen im Nachgang oftmals keine konkrete Tathandlung nachgewiesen werden konnte. Es fehlten die Dokumentation von Sachverhalten und die beweiskräftige Tatbeobachtung. Präventive deeskalierende Einsatzmodelle existierten ebenso wenig, wie beweissichere Festnahmen.

Umschwung
Den Wendepunkt bildete 1987 eine Demonstration anlässlich der Startbahn 18 West des Frankfurter Flughafens. Zwei Polizeivollzugsbeamte wurden dabei aus der Menschenmenge heraus durch Schüsse getötet. Wenige Tage später wurde eine Sondersitzung der Innenministerkonferenz einberufen. Diese beschloss, „zur Sicherung des Rechtsfriedens alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen, um weitere Anschläge und Morde zu verhindern sowie die Gewalttäter festzustellen und zur Rechenschaft zu ziehen“. Einsatzkräfte sollten künftig so ausgestattet und geschützt sein, dass sie Gewalttäter identifizieren, festnehmen und beweiskräftig überführen können. 

Daraufhin trat im März 1988 das „Einsatz- und Fortbildungskonzept für geschlossen einzusetzende Festnahmekräfte des BGS“ in Kraft. Nur zwei Monate später wurde in Winsen (Luhe) die erste Zugriffseinheit (ZE) in den Dienst gestellt. Durch die dort geleistete Pionierarbeit, das Engagement und die Initiative der Kolleginnen und Kollegen erarbeitete sich die Einheit binnen kürzester Zeit einen bemerkenswerten Ruf. Schnell etablierten sich bundesweit weitere ZE: Noch im gleichen Jahr etwa in Rosenheim, 1991 folgten Einheiten in Bayreuth und Coburg sowie 1992 in Braunschweig und Eschwege. 

Umbruch
Die zweite Bundesgrenzschutzreform im Jahr 1998 hatte Standortschließungen und Umwidmungen zur Folge, die sich auch auf die ZE auswirkten: Die Einheit aus Winsen (Luhe) wechselte nach Uelzen, Coburg nach Bayreuth, Braunschweig nach Blumberg und Eschwege nach Hünfeld. Die Rosenheimer ZE wurde gar aufgelöst, während der Standort Sankt Augustin eine eigene Zugriffshundertschaft (ZHu) erhielt. Diese fünf Standorte haben bis heute Bestand. Im Jahr 2000 wurde die ZE in BFE umbenannt. Zuletzt stellte die Bundespolizeiabteilung Bad Düben im Dezember 2025 ihre erste BFE in den Dienst.

Schwerpunkt heute sind die Bewältigung besonderer und herausragender Einsatzlagen mit hohem Gefahrenpotenzial. Dies gilt insbesondere bei massiver körperlicher Gewaltanwendung durch polizeipflichtige Personen oder Personengruppen gegenüber Menschen oder der Polizei – wobei auch gefährliche Gegenstände, Waffen und Schusswaffen zum Einsatz kommen können. 
Aber auch das Vorgehen gegen Gewalttäter und Angehörige der Organisierten Kriminalität sowie die damit verbundenen strafprozessualen Maßnahmen, wie Durchsuchungen und Festnahmen, sind zentrale Aufgaben. Dabei ist das eingespielte Zusammenwirken zwischen Tatbeobachtung, verdeckter Aufklärung, Festnahme, Beweissicherung und Dokumentation bis hin zum Gefangenentransport sowie der abschließenden Bearbeitung bis heute die Grundlage für die nachhaltigen Einsatzerfolge. 

Neue robuste Einheit 
Nach den terroristischen Anschlägen in Europa 2015 rückte die terroristische Gefährdungslage in unmittelbare Nähe Deutschlands. Mit den Spezialeinsatzkommandos der Polizeien der Länder und der GSG 9 der Bundespolizei existierten bereits besonders ausgebildete Einheiten zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerster Gewaltkriminalität. Doch die Frage nach ausreichend qualifizierten Einsatzkräften, die im Ernstfall auch verfügbar sind, rückte in den Fokus.

Eine Arbeitsgruppe im Bundespolizeipräsidium legte den Grundstein für den Aufbau einer neuen robusten Einheit bei der Bundespolizei, der BFE+. Damit sollte die Fähigkeitslücke zwischen der Bundesbereitschaftspolizei und der GSG 9 der Bundespolizei geschlossen werden. Jede BFE+ ist zunächst eine „normale“ BFE. In einer mehrwöchigen Ergänzungsfortbildung werden die Fähig- und Fertigkeiten der Beamtinnen und Beamten erweitert.

Die erste BFE+ wurde 2016 in der Bundespolizeiabteilung Blumberg aufgestellt. 50 Polizeivollzugsbeamte mit Vorerfahrungen aus den BFHu wurden in einer sechswöchigen Spezialausbildung bei der GSG 9 der Bundespolizei auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet. Neben dem taktischen Vorgehen gegen bewaffnete Personen lag der Schwerpunkt auf einer intensiven Schießfortbildung.

In den folgenden Jahren nahmen vier weitere BFE+ in Bayreuth, Hünfeld, Sankt Augustin und Uelzen ihren Dienst auf. Organisatorisch bilden drei BFE mit einer Führungsgruppe und einem eigenen Unterstützungsdienst die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFHu) der Direktion Bundesbereitschaftspolizei. 
Eine BFE+ kann bei besonderen Gefährdungs- oder Fahndungslagen offen oder verdeckt eingesetzt werden, Gelände durchsuchen und speziell gesicherte Kontrollstellen betreiben. Bei Täterkontakt binden sie die Angreifer, das heißt, sie zwingen sie, aufzugeben oder sich zurückzuziehen, und verhindern so deren weiteres Vorgehen. Sie schützen Unbeteiligte, evakuieren Verletzte aus dem Gefahrenbereich und versorgen diese. Darüber hinaus unterstützen sie die GSG 9 der Bundespolizei und die Spezialkommandos der Polizeien der Länder bei Zugriffsmaßnahmen. Sofern Spezialeinheiten nicht oder nicht rechtzeitig am Einsatzort eintreffen können, gehen die Angehörigen der BFE+ eigenständig gegen die Täter vor, machen sie handlungsunfähig oder führen Notzugriffe durch. Das ist der Fall, wenn zur Abwehr einer akuten Lebensgefahr für Geiseln, Unbeteiligte oder Einsatzkräfte ein sofortiges Handeln mit hohem Risiko erforderlich ist – gegebenenfalls auch unter Einsatz von Schusswaffen.

Mit den BFE verfügt die Bundespolizei über Einheiten mit hohem Leistungsvermögen und besonderer Ausstattung, um konsequent und beweissicher gegen gewaltbereite Personen vorzugehen. Durch die fortlaufende Überprüfung taktischer Einsatzkonzepte, die Weiterentwicklung materieller Ausstattung und die Fortbildung der Beamtinnen und Beamten können auch künftige Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden.


Text Heike Bremer

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