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Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen

Passersatzpapiere werden von einer Vielzahl von ausländischen Staaten nicht, nur in beschränktem Umfang oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Die Bundespolizei kann keine verbindlichen Auskünfte über Einreisebestimmungen anderer Staaten erteilen. Hierüber haben sich die Reisenden selbst, insbesondere über den Reiseveranstalter oder bei den Behörden des Zielstaats und etwaiger Transitstaaten zu informieren.

Reiseausweis als Passersatz

Den Reiseausweis als Passersatz erkennen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz als Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung der Inhaber grundsätzlich ohne Einschränkung an. 

Davon abweichend liegen Erkenntnisse vor, dass die folgenden Staaten den Reiseausweis als Passersatz nur in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Pass oder Personalausweis anerkennen: 

  • Irland
  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Rumänien
  • Schweiz

Nach vorliegenden Informationen erkennt die Republik Zypern den Reiseausweis als Passersatz nur teilweise zur Einreise, allerdings grundsätzlich nicht zur Ausreise an. Deutsche Staatsangehörige müssen vor der Ausreise an der Deutschen Botschaft Nikosia vorstellig werden, um sich einen Reiseausweis zur Rückkehr ausstellen zu lassen. Da in der Vergangenheit hierbei bereits Probleme auftraten, wird von der Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz für eine Reise nach Zypern abgeraten.
 

Notreiseausweis

Den Notreiseausweis erkennen grundsätzlich nur die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz an und gemeinhin auch nur dann, wenn er nicht an Drittstaatsangehörige ausgestellt wurde. Für die nachfolgenden Staaten liegen abweichende Informationen vor:

  • Dänemark: keine Anerkennung für Drittstaatangehörige
  • Norwegen: keine Anerkennung

Herausgeber:
Bundespolizeipräsidium, Referat 22 – Grenzpolizeiliche Aufgaben, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam

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