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Elektronisches Vergabeverfahren/E-Rechnung

Elektronisches Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sind verpflichtet, im Ober- und Unterschwellenbereich grundsätzlich elektronische Mittel für die Kommunikation und Information zu nutzen. Durch die elektronische Beschaffung können Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Plattformen abgewickelt werden. Das Verfahren ist für den öffentlichen Auftraggeber und für private Auftragnehmer effizienter und bietet die folgenden Vorteile:

  • Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Bearbeitung und Angebotsabgabe erfolgt vollständig über diese Plattform.
  • Der Prozess spart im Vergleich zum herkömmlichen papiergebundenen Verfahren Zeit und Geld, da Postlaufzeiten, eventuelle Gebühren für Vergabeunterlagen und Abonnementkosten entfallen.
  • Bieter erhalten bei der Abgabe eines elektronischen Angebots eine schriftliche Empfangsbestätigung, die zeitgenau anzeigt, wann das Angebot auf der elektronischen Vergabeplattform eingegangen ist.
  • Bieteranfragen werden über dieses System beantwortet.

Die Bundespolizei nutzt die elektronische Vergabe im Ober- und Unterschwellenbereich. Die jeweiligen Schwellenwerte für den Anwendungsbereich der Oberschwellenvergaben werden alle zwei Jahre angepasst und sind unter anderem auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums einsehbar. Die Wertgrenze für den Direktauftrag ergibt sich aus § 14 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO)  gegebenenfalls in Verbindung mit begleitenden Verwaltungsvorschriften.

Für weitere Informationen, beispielsweise zu Auftragsbekanntmachungen, wird auf den Datenservice Öffentlicher Einkauf des Beschaffungsamtes des BMI verwiesen, in dem zentral alle Bekanntmachungsdaten in einer multifunktionalen Serviceplattform gebündelt zur Verfügung gestellt werden.
 

E-Rechnung (elektronische Rechnung)

Gemäß der „Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes“ (ERechV) sind Rechnungssteller verpflichtet, Rechnungen gegenüber dem Empfänger in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Die Bundespolizei bearbeitet grundsätzlich nur noch elektronische Rechnungen nach den Bestimmungen der ERechV. Ausnahmen ergeben sich aus § 3 Abs. 3 ERechV.
E-Rechnungen werden über eine Rechnungseingangsplattform des Bundes empfangen.

Informationen zum elektronischen Rechnungsaustausch mit der Bundesverwaltung – beispielsweise wie diese zu erfassen oder zu übermitteln sind – sind auf der Website
ww.e-rechnung-bund.de zu finden.                                                             

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